Unsere Blogs

Hier präsentieren wir eine Auswahl von Blogs aus den Fachgruppen des MMW-Bundesverbandes. Wir möchten besonders auf die "Dialog-Form" einiger Fachgruppen hinweisen. Wichtig an dieser Form: Das Gespräch mit der "Praxis". Natürlich sind auch die "Theoretiker" herzlich zum Dialog eingeladen. ... (Koordination und Redaktion: Gerd K. Schaumann)
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30.5.22

 


*Zukunftsfähige Genossenschaftspolitik*

 

- Positionspapier zum Thema:

 

Mitgliederförderung und Qualitätssicherung

 

Die Mitgliederförderung der Genossenschaften wird im Rahmen der „Qualitätsprüfung“ der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) nicht berücksichtigt! Was ist der Grund?

 

Der Hintergrund

 

Wenn Genossenschaften in der Öffentlichkeit in Kritik kommen, geht es meist um das Thema „Mitgliederförderung“. Das ist verständlich, denn die Mitgliederförderung ist der wesentliche Grund für die Rechtsform Genossenschaft, sozusagen die „Rechtsform-Essenz“.

Genossenschaften, die keine Mitgliederförderung nachweisen, können bzw. müssen sogar liquidiert werden!

Weil das so ist, sollte man meinen, dass genau diese Thematik vorrangig wäre, wenn es um die Beurteilung der „Qualität von Genossenschaftlichen Prüfungsverbänden“ im Rahmen der „Qualitätsprüfung“ der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) geht.

Weit gefehlt, das Thema „Mitgliederförderung“ wird komplett im Rahmen der Qualitätsprüfung ausgeklammer!

Die Frage muss erlaubt sein:

·        Ist dies Absicht oder Versehen?

Der Gesetzgeber ist deshalb dringend aufgefordert, hier klärend tätig zu werden.

 

Bundesverband MMWCoopGo

Der Vorstand

 

Forderung des Dachverbandes

 

Zur Lösung gäbe es 2 Wege:

 

A.  Man nimmt den Bereich Genossenschaften gänzlich aus der Qualitätsprüfung der WPK heraus und regelt die „Qualitätsprüfung“ für Genossenschaften neu.

 

oder

 

B.  Man belässt es bei der Zuständigkeit der WPK und ergänzt die Qualitätsprüfung für Genossenschaften durch den Kernbereich „Mitgliederförderung“.

 

Jetzt ist der Gesetzgeber dringend gefordert.

 

Ergänzende Hinweise

 

Derzeit wird in Arbeitsgruppen des Bundestages darüber dikutiert, welche Maßnahmen erforderlich seien, um Mitglieder – insbesondere in größeren Genossenschaften – vor Schaden zu bewahren.

Bisher sieht es jedoch nicht so aus, als würde das Thema „Sicherung der Mitgliederförderung“ im Mittelpunkt der potenziellen Lösungen stehen. Es könnte sich lohnen, der Frage nachzugehen:

·         Gibt es dazu gewichtige „Sonder-Interessen“?

Und wenn JA, von wem und warum?

 

Kooperation – Eine wichtige Option für eine nachhaltige Zukunft

 

 Berlin/Dessau GMF-05-22

 

Redaktion: Bundesverband MMWCoopGo e.V.

- Dachverband .-

für das ganzheitliche Cooperations- und Genossenschaftswesen

- Spitzenverband -

für das Genossenschaftswesen

Vorstand: Lothar Kühne – Dr. Wolfram Klüber – Gerd K. Schaumann

Kontakt: 06842 Dessau-Roßlau, Oranienbaumer Str.1

Tel,: 0340/2202424

(www.bundesverband-mmw.de info@menschen-machen-wirtschaft.de

 

2.4.22

Zukunftsfähige Genossenschafts-Politik

 

 

*Zukunftsfähige Genossenschaftspolitik*

 

- Positionspapier -

 

Thema:

 

Genossenschaften sind jetzt politisch wichtiger denn je!

Die Mitgliederförderung ist das „Grundgesetz“ jeder eG

Finanzbehörden schränken – eigenmächtig und rechtswidrig - die Mitgliederförderung von Genossenschaften ein!

 

Der Hintergrund

 

Anders als politisch gewollt – und in anderen EU-ändern vorbildlich gelöst - scheint es dem Genossenschaftsbereich in Deutschland nicht zu gelingen, die Anzahl der Genossenschaften zu steigern. Im Vergleich zu Frankreich müsste es in Deutschland ca. 35.000 Genossenschaften geben. Tatsächlich sind es jedoch weniger als 8.000 (!). Die Zahlenangaben schwanken zwischen 7.000 bis 7.600.

 

Und dabei wäre die Genossenschaft eine ideale Rechtsform, um wichtige gesellschaftliche Themen zur Lösung zu bringen. Dazu gehört z.B.:

Ø  Die sich ständig weiter öffnende Schere im Bereich der Vermögensverteilung zu stoppen oder sogar umzukehren.

Ø  Die Partizipation der Beschäftigten in und an Unternehmen zu intensivieren (MitUnternehmer).

 

Die Regierungskoalition wäre gut beraten, sich deshalb intensiver mit der Neugründung von Genossenschaften zu befassen. Kreative Lösungen für Gründungswillige wären z.B. Steuererleichterungen in den ersten 3 Jahren, sofern die erzielten Gewinne zum Eigenkapitalaufbau der neu gegründeten Genossenschaften genutzt würden. Außerdem wäre der Gründungsvorgang kostenmäßig zu entlasten und „Bürokratie-Abbau“ wirklich zu realisieren.

Auch die (gesetzliche) Prüfungspflicht wäre näher anzusehen. Wer eine GmbH oder UG gründet, hat keine „Gründungs-Prüfung“ und eine GmbH muss sich erst ab einer Bilanzsumme von 6 Mio. der Prüfung eines Wirtschaftsprüfers bedienen. Neben diesen Kosten, ist auch der Verwaltungsaufwand erheblich.

Genossenschaften benötigen eine „Gründungs-Prüfung“, die Pflichtmitgliedschaft in einem Prüfungsverband und sind alle 2 Jahre bzw. jährlich zu prüfen, sofern ihre Bilanzsumme 2,0 Mio übersteigt.

  

Ø  Warum sollte man eigentlich eine Genossenschaft gründen? Natürlich, weil man davon überzeugt ist, dass Kooperation Sinn macht.

 

Aus Sicht des Gesetzgebers macht es ebenfalls viel Sinn, denn die Rechte von „Teilhaber-Beschäftigten“ sind gemeinsam zu gestalten und auch die Vermögensbildung ist quasi selbst „beeinflussbar“.

Warum? Weil eine Genossenschaft nur gegründet werden kann, wenn sie ihre Mitglieder fördert. Die Pflicht zur Mitgliederförderung ist sogar gesetzlich „verbrieft“! Im weiteren Sinne könnte man auch sagen:

 

Die „Genossenschaftliche Mitglieder-Förderung ist eine Art „Besondere Vermögenbildung“. Sie dient – so gesehen - auch durchaus dazu, eklatante Vermögens-Benachteiligungen der Mehrheit der Menschen in unserem Lande zu kompensieren.

 

Den Genossenschaftsbereich intensiver zu fördern, macht also wirklich Sinn, weil damit auch gesellschaftliche „Schieflagen“ (nicht nur bei der Vermögensverteilung und „Teilhaberschaft“ an Unternehmen) zu korrigieren sind.

 

Ø  Es sollte also eigentlich JETZT darum gehen - im Konsens wahrscheinlich aller Parteien - mittels Genossenschafts-Neugründungen, zugleich mehrere gesellschafts-politische Problemlagen intelligent zu „entspannen“ möglicherweise sogar zu lösen!

Grundlage dafür wäre es:

Ø  die Forcierung der Gründung neuer Genossenschaften zu initiieren. Dazu gehören nicht nur Gründungsvereinfachungen und Reduzierung der Gründungskosten.

 

Die vorgenannten politischen Wirkungen ergeben sich insbesondere daraus, dass Genossenschaften – im Gegensatz zu allen anderen Rechtsformen – eine gesetzliche „Förderpflicht“ (genannt Förderzweck) gegenüber ihren Mitgliedern haben.

Genau diese gesetzliche Förderpflicht für Genossenschaften lässt wahrscheinlich werden, dass Neugründungen von Genossenschaften den vorgenannten Einfluss auf positive sozialpolitische Korrekturen haben.

 

Gerade in dieser wichtigen Situation – eine Trendumkehr in Richtung mehr Genossenschafts-Gründungen bewirken zu müssen - kommen Finanzbehörden auf die Idee, das „Herzstück“ jeder Genossenschaft – den „Gesetzlich verpflichtenden Förderzweck“, d.h. die Mitgliederförderung – besteuern zu wollen.

Im Klartext heißt diese Besteuerung:

 

Ø  Minderung bzw. Schwächung der Mitglieder-Förderung!

 

Man könnte es auch so ausdrücken:

Ø  Die Chance zu Korrekturen bei der Vermögensverteilung und zu mehr Partizipation in/an Unternehmen wird quasi zunichte gemacht, zumindest jedoch erheblich geschwächt.

Aber nicht nur das, es scheint auch keine deutlichen Gesetzesgrundlagen zu geben, die legitimieren würden, die Mitgliederförderung zu „besteuern“.

Es geht um (selbstherrliches) „Verwaltungshandeln“ der Finanzämter, die offensichtlich nicht wissen, was sie verursachen:

Ø  Sie nehmen indirekt Einfluss auf das gesetzlich verbriefte „Grundgesetz“ jeder Genossenschaft, die Förderpflicht ihrer Mitglieder!

 

Halten wir also fest:

 

Ø  Das Genossenschafts-Gesetz verlangt Mitglieder-Förderung!. Ohne diese wäre eine Genossenschaft weder zu gründen, noch zu betreiben; sie wäre sogar aufzulösen!

 

Ob sich die Finanzbehörden nun ihrer Folgen bewusst sind oder nicht:

 

Ø  Faktisch mindern sie die Mitglieder-Förderung!

 

Die Finanzbehördern fordern offensichtlich sowohl das Umsatzsteuerrecht, als auch das Einkommensteuerrecht anzuwenden.

 

 Wir wollen hier nicht in Einzelheiten der Begründungen eintreten, sondern

es bei dem Kerngedanken belassen, dass

 

Ø  Dieses Verwaltungshandeln ein Eingriff in die gesetzlich verpflichtende Mitgliederförderung bedeutet.

 

Das Genossenschafts-Gesetz ist eindeutig und verlangt – ohne wenn und aber – die Förderung aller Mitglieder einer Genossenschaft!

 

Derzeit lässt weder das Umsatz-Steuerrecht, noch das Einkommens-Steuerrecht eindeutig erkennen, das es gesetzlich gewollt ist, die Mitglieder-Förderung – grundsätzlich oder teilweise – überhaupt zu besteuern.

 

Diese Besteuerungs-Sicht der Finanzbehörden hat nichts anders zur Folge als faktisch:

 

Ø  Die gesetzlich geforderte und „verbriefte“ genossen-schaftliche Mitgliederförderung einzuschränken!

 

Um solche Verwaltungs-Eingriffe zu legitimieren, wäre wohl zunächst im Steuerrecht eindeutige Regelungen dafür zu schaffen. Solange diese eindeutigen steuerrechtlichen „Spielregeln“ fehlen, würde man jedes Einwirken der Steuerverwaltung im Rahmen der Förderwirtschaft wohl als „rechtswidriges Verwaltungshandeln“ bezeichnen.

 

Was wäre zu tun, wenn Steuerverwaltungsbehörden „Steuerforderungen aufgrund der Mitgliederförderung erheben:

 

A.   Falls Mitglieder „gezwungen“ werden, „Förderzweck-Erträge“ zu versteuern, sollten sie deutlich machen, dass die Zahlungen „vorläufig“ sind und ggf. zurückgefordert werden.

B.  Falls Steuerberater seitens der Finanzverwaltung unter Druck gesetzt werden, sollten sie mittels entsprechendem „Formschreiben“ ihres Verbandes oder der Steuerberaterkammer, sich in geeigneter Form zur „Wehr setzen“.

 

Dringlichkeit und gesamtgesellschaftliche politische Bedeutung würden auch durchaus rechtfertigen:

 

Ø  Über Petitionen betroffener Genossenschaften und Genossenschaftsmitglieder nachzudenken.

Ø  Außerdem sollten sich solche Genossenschaftten bzw. Genossenschaftsmitglieder direkt an ihre zuständigen Wahlkreisabgeordneten (möglichst aller Parten) wenden

Die zuständigen Wahlkreisabgeordneten:

Ø  Für die Genossenschaft:

    Der Wahlkreis, zu dem die Geschäftsadresse der Genossenschaft

    gehört.

Ø  Für betroffene Genossenschaftsmitglieder

Der Wahlkreis, zu dem die Privatadresse des jeweiligen Mitglieds gehört.

Gern unterstützen wir Genossenschaften auch bei Presseerklärungen und Schreiben an Behörden, Parteien und Politiker.

 

Bundesverband MMWCoopGo

    Gerd K. Schaumann

          Vorstand 

 

PS:

 

Gutachten für mehr Rchtssicherheit?

 

Der Bundesverband MMW prüft derzeit die Möglichkeit der Erstellung eines oder mehrerer Rechtsgutachten. Es ist nicht ganz eindeutig, ob der Schwerpunkt eher im Genossenschaftsrecht oder eher im Steuerrrech liegen muss oder ob es zwei unterschiedlicher Rechtsgutachten bedarf.

 

Erläuternde Ergänzungen:

 

Der Bundesverband MMW sieht mit großer Sorge die weiterhin rückläufigen Entwicklungen im Bereich Genossenschaftsgründungen. Wir sehen parallel einen „unlegitimierten“ Eingriff in das Grundgefüge von Genossenschaften, den Förderzweck der Mitglieder.

 

Die neue Bundesregierung hat erklärt – das Genossenschaftswesen in Deutschland zu befördern. Diese Haltung ist dehalb besonders wichtig, weil das Deutsche Genosenschaftswesen – völlig im Gegensatz zu allen anderen EU-Staaten - nicht nur schwächelt, sondern sogar rückläufig ist!

Ø  Die aktuellen Zahlen stehen im Widerspruch zu dem, wie es in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird!

Außerdem sehen wir, dass Genossenschaften wichtige politische Eckpfeiler einer Politik sein können, um:

Ø  Mehr Partizipation der Arbeitnehmer

und

Ø  Eine gerechtere Vermögensverteilung

sowie

Ø  Wichtige ökologische Entwicklungen

in unserem Land anzubahnen und auch herbeizuführen!

 

Was sollte also geschehen, um die Attraktivität des Genossenschaftswesens in Deutschland zeitnah zu erhöhen?

 

Hierzu einige Anregungen:

 

A.  Das Genossenschafts-Gesetz (GenG) überarbeiten:

 

Wesentlicher Gründe für eine „Novellierung des Genossenschafts-Gesetzes“ sind z.B.:

 

·       Die Genossenschafts-Banken in einem eigenständigen Gesetz („Genossenschafts-Banken-Gesetz“) regeln. Erst nach einer „Trennung“ von „Bank-Genossenschaften“ und sonstigen Genossenschaften lässt sich das GenG wirklich zeitgemäß und situativ anpassen. 

·       Außerdem sollte eine – genossenschaftsbezogene – Neuprdnung der „Qualitätssicherung“ erfolgen. Das bisherige System orientiert sich am Maßstab „Banken“. Weil in Bank-Genossenschaften offensichtlich der Förderzweck – das „Herz“ jeder Genossenschaft - nicht unbedingt für „wesentlich“ gehalten wird, findet der Förderzeck auch – seit Einführung der Qualitätsprüfung - keine Berücksichtigung bei der Qualitätsprüfung!

 

B.  Den Förderzweck des Genossenschafts-Gesetzes konkretisieren:

Es ist erstaunlich, dass die Mitglieder-Förderung sozusagen als „Grundgesetz“ jeder Genossenschaft gesehen wird, aber im gesamten Genossenschafts-Gesetz (GenG) keine wirklich konkreteren Ausführ-ungen gemacht werden, WAS dieser Förderzweck eigentlich bedeutet bzw.Wie und Womit er z.B. zu realisieren ist?  

        

C.  Genossenschafts-Recht und Steuerrecht „synchronisieren“ – d.h. aufeinander abstimmen.

 

Genossenschaftsgesetz und Steuergesetze (Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer) sind bisher nicht aufeinander abgestimmt. Daher ergeben sich z.B. Diskrepanzen, wie sich diese derzeit in einigen Genossenschaftsbereichen andeuten. Daraus ergeben sich folgende Probleme:

·       Der Genossenschaftliche Förderzweck ist „gesetzlich“ verpflichtend, wenn auch auslegungsbedürftig, geregelt.

·       Wesentliche (offene) Frage ist z.B., ob die Mitgliederförderung – mit welcher Auswirkung auch immer – überhaupt in „brutto“ und „netto“ aufzuteilen wäre?

·       Hierzu gibt es derzeit keine Gesetzesgrundlage für eine Besteuerung.

·       Wenn es hierzu Regelungen geben soll, dann müssten es sich dabei um eindeutige Wilensbekundungen des Gesetzgebers handeln, weil in die „Substanz“ der Förderung eingegriffen wird!

 

D. Das Recht auf Mitglieder-Förderung kann nicht durch

    Verwaltungshandeln geschmälert werden!    

 

·       Derzeit ist erkennbar dass Verwaltungsbehörden (Steuern) mittels Verwaltungsanordnungen in den Bereich der genossenschaftlichen Migliederförderung „eingreifen“ und „Steuernachzahlungen“ festlegen.

·       Weder das Einkommensteuerrrecht noch das Umsatzsteuerrecht trifft jedoch hierfür Grundlagen.

 

Kooperation – Eine wichtige Option für die Zukunft

 

 Berlin/Dessau P3-03-22

 

Redaktion: Bundesverband MMWCoopGo e.V.

- Dachverband .-

für das ganzheitliche Cooperations- und Genossenschaftswesen

- Spitzenverband -

für das Genossenschaftswesen

Vorstand: Lothar Kühne – Dr. Wolfram Klüber – Gerd K. Schaumann

Kontakt: 06842 Dessau-Roßlau, Oranienbaumer Str.1

Tel,: 0340/2202424

(www.bundesverband-mmw.de info@menschen-machen-wirtschaft.de

 

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