Unsere Blogs

Hier präsentieren wir eine Auswahl von Blogs aus den Fachgruppen des MMW-Bundesverbandes. Wir möchten besonders auf die "Dialog-Form" einiger Fachgruppen hinweisen. Wichtig an dieser Form: Das Gespräch mit der "Praxis". Natürlich sind auch die "Theoretiker" herzlich zum Dialog eingeladen. ... (Koordination und Redaktion: Gerd K. Schaumann)
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27.6.21

Mitgliederförderung - Ein "zweischneidiges Schwert?!"

 

CoopGo-Dialoge zu einer zeitgemäßen Genossenschafts-Theorie

 

Thema:

 

Mitgliederförderung – Ein „zweischneidiges Schwert“?!

 

Intro – (Die Essenz zahlreicher ähnlicher Fragen bzw. Hinweise)

 

Es klingt gut:

·       Die Förderwirtschaft der Mitglieder einer Genossenschaft ist sozusagen „System-Voraussetzung“, um diese Rechtsform zu wählen.

Also eigentlich „alles klar“, ohne Mitgliederförderung kann:

·       Weder eine Genossenschaft gegründet werden, noch darf

·       eine Genossenschaft ohne Mitgliederförderung als Rechtsform bestehen bleiben.

Aber es sieht nur „klar“ aus, denn was und wie zu „fördern“ ist, darüber streiten sich sozusagen die (Rechts- und Steuerrechts-) Gelehrten. …

Unklar bleibt also:

·       Was genau ist diese Mitglieder-Förderung, wo beginnt sie, wo endet sie, wie wandelt sie sich und welchen Einfluss hat sie auf die Leistungsfähigkeit einer Genossenschaft. …

Als ob das nicht schon genügend „Auftrag und Aufgabe“ für Genossenschaftsverbände wäre, es ist dennoch nur ein „Ausschnitt“ des Gesamt-Themas mit Namen, wie z.B.:

·       Kooperativer Wandel

·       Kooperative Intelligenz

·       Ganzheitliche und nachhaltige Kooperations-Verantwortung

·       Genossenschaft-2.0, etc.

Interessant ist, dass vor allem jüngere „Geno-Starter“ auf diese Situation aufmerksam machen. …

Von besonderem Interesse war für sie vor allem, warum es scheinbar keine Rolle spielt, wie eine Genossenschaft sich gegenüber ihrer „Mit-Welt“ darstellt …

 

Die „SmartCoop-Dialoge-Sicht“

 

Treffender könnte man eigentlich nicht umschreiben, dass es dringend einer neuen, d.h. zeitgemäßen „Genossenschafts-Theorie“ bedarf!

Würden wir diese Situation verkürzt zusammenfassen wollen, könnte man durchaus sagen:

A.   Genossenschaften werden derzeit (politisch) als (fester) Bestandteil der Konkurrenz-Gesellschaft angesehen, sind sozusagen, „Teil des alten Systems“.

B.  Genossenschaften sind (noch) keine „besondere“ Rechtsform, auch wenn es zunächst so zu erscheinen vermag.

C.  Sie sind jedoch „gestaltungsfähig“ (wie andere Rechtsformen auch), sich über ihre (alte) „Innen-Sicht“ hinauszubewegen.

D.  Es könnte sich – über kurz oder lang – jedoch in zahlreichen Genossenschaften die Einsicht durchsetzen (müssen), dass die „Mitgliederförderung“ nur deshalb entsteht, weil entsprechende Erträge aufgrund der „Außenbeziehung“ entstanden. Daraus sollte die Frage entstehen, woraus genauer resultierten  diese Erträge?

E.   Jede Genossenschaft „steuert“ – entweder bewusst oder unbewusst – Angebot und Absatz, also ihre Erträge, die wiederum dem Nutzen der Mitglieder dienen (Förderung der Mitglieder).

F.   Somit könnte sich – aus dieser „nutzenden“ Mitgliedschaft – durchaus die Frage stellen, z.B. die Erträge getrennt auszuweisen, nach

·       Erträge, die nachhaltig und ganzheitlich Nutzen stiften und

·       Erträge, die das nicht tun.

G.  Bei Genossenschaften, die z.B. mittels dieser Rechtsform-Entscheidung „Sonder-Vorteile“ (z.B. Steuern, etc.) erreichen, könnte durchaus die Einsicht wachsen, einen Teil dieser „Rechtsform-Vorteile“ in einen „Kooperations-Fonds“ oder eine „Kooperations-Stiftung“ einzubringen, um z.B. „Geno-Starter“ zu fördern.

Wir betonen ausdrücklich, dass wir uns erst ganz am Anfang grundlegenderer Debatten befinden, die sozusagen als „Weckruf“ dienen sollen, einen Wirtschafts- oder Gesellschafts-Sektor mit Namen „Selbstorganisation des Kooperativen Wandels“ zu entwickeln. …

Schon jetzt dürfte deutlich sein:

H.  Die über 200 Jahre „alte“ Genossenschafts-Theorie (Raiffeisen / Schulze-Delitzsch) hält uns unnötig „gefangen“, um dem Anspruch einer neuen Zeit und vor allem der Überzeugung junger Mitglieder in Genossenschaften (Geno-Starter) zu entsprechen. …

Es fehlt das „WOW-Gefühl“ und die Identifikation mit dem WIR, das jetzt dringend benötigt wird, um Zukunft gemeinsam zu gestalten.

In diesem Sinne werden auch die Begriffe

·       „Staatsaufsicht“ / „Staatskontrolle“

und

·       „Zwangsmitgliedschaft“ (in Verbindung mit „Mehrwert“)

zur Diskussion und Disposition stehen …

Die Diskussion beginn – so zeigen die „Dialoge“, beginnt „Fahrt“ aufzunehmen. …

 

Unsere Dialogpartner:  CoopGo-Arbeitskreis Geno-Starter

Kooperative Intelligenz – Unser eigener Körper zeigt, dass es geht …

Hinweis: Wir veröffentlichen hier lediglich Auszüge aus unseren Antworten.  

Redaktion: FG CoopGo-Dialoge im SmartCoop Forschungsinstitut (SCFI) dem ThinkTank des Bundesverbandes MMW e.V. (www.bundesverband.de)


  

31.3.21

Mitgliederförderung – Zwischen Sinn und Folgen?!

 


Der Genossenschaftskommentar - Ein Leitfaden für die Praxis

 

Frage:

Wir erleben derzeit eine wahre Flut von Versprechungen, was alles unter dem Begriff „Mitgliederförderung“ zu sehen ist. Ich bin selbst im Aufsichtsrat einer Genossenschaft und werde Ständig von zahlreichen Mitgliedern  unserer Genossenschaft bedrängt, unsere Mitgliederförderung erheblich auszuweiten. Unlängst war ich bei einem „Beratungsgespräch“ anwesend, weil ein Bekannter von uns, der zahlreiche Immobilien hat, von einem „Berater“ angesprochen wurde und einen Beratungstermin hatte. …

Ich hatte den Eindruck, auf einem „Förder-Basar“ zu sein, denn es gab fast keinen Bereich, der angeblich nicht „förderfähig“ wäre – so der Berater. … Alles zum Wohle der Mitglieder, auch das noble Firmenfahrzeug oder die Mitglieder-Weiterbildung im „Ferienparadies“. Natürlich fehlten die „Bioküche“ und andere „Wohltaten“ nicht. Und der „Gründungsspaß“ recht teuer. Ziemlich viel für das Ausfüllen von einigen „Gründungs-Vordrucken“. …  Ich hätte den Preis ja noch verstanden, wenn es eine „gesicherte“ Zusage für die „Förderung“ gegeben hätte. Auf die Frage des anwesenden Steuerberaters meines Freundes, nach der „Belastbarkeit“ der Beratungsempfehlungen, wurde seitens des Beraters auf das Genossenschaftsgesetz und auf Kommentare dazu verwiesen. Insbesondere ein Herr Peutin (oder so ähnlich) wurde zitiert. Der sei eine große Nummer im Genossenschaftsbereich. … Der Steuerberater verwies immer wieder auf die „ungesicherte“ „Steuerlage“ hin, es gäbe bisher dazu keine gesicherte Rechtsprechung. ….

Was soll ich nun glauben? Habe ich als „Aufsichtsrat“ etwas falsch gemacht oder sind da „Scharlatane“ unterwegs, die nicht wissen, was sie tun:

·         Man provoziert den Gesetzgeber und trägt vielleicht dazu bei, das Genossenschaftsrecht einzuschränken. …

Wie sollte man sich verhalten?

Antwort:

Wir kennen die Thematik inzwischen recht gut und wundern uns schon, für wie naiv manche „Kunden“ und „Genossenschaftsberater“ die Gesetzgeber halten, die gerade jetzt die ganz normale „Wirtschaftstätigkeit“ (pandemiebedingt) mit hohen zusätzlichen Milliarden-Krediten „am Leben“ erhalten müssen. Diese zusätzlichen Staatsschulden müssen von den Steuerzahlern in den nächsten Jahren (zusätzlich) aufgebracht werden. …

Zur gleichen Zeit verkünden „eloquente“ Verkäufer den „leichten Weg zum Steuersparen“ zur Sicherung des „Vermögenswachstums“ – vorrangig für bereits „sehr gut Betuchte“, wie man landläufig sagen würde. …

Dies hat nichts mit einem „Genossenschaftskommentar“ zu tun, könnte man einwenden. Das sieht aber nur auf den ersten Blick so aus, denn wie Juristen wissen, wird bereits in den Anfangssemestern der Rechtswissenschaften gelehrt, dass „Recht“ auch „politisch“ ist. Manche sprechen „von zu Normen geronnener Politik“.

Natürlich kennt man auch den Unterschied zwischen „Legitimität“ und „Legalität“.

Nehmen wir einmal an, dass jemand meint, es könne zur Mitgliederförderung gehören, z.B.:

·         Einen überdurchschnittlich großen Sportwagen für die Genossenschaft anzuschaffen, um die Kinder von Mitgliedern zur Schule zu fahren;

·         Weiterbildung müsse in Mallorca oder in USA erfolgen;

·         Die moderne „Bio-Küche“ und die „Bio-Nahrung“ für die „Familie der Mitglieder“ anzuschaffen;

·         Das in die Genossenschaft eingebrachte Haus komplett zu sanieren,

etc..

So oder ähnlich, die „Verkaufs-Idee“ von „pfiffigen“ Genossenschaftsberatern. Das alles schreibt man „abstrakt“ in die Satzung und konkretisiert es über eine „Förderrichtlinie“ der Genossenschaft. ...

Recht zeitnah dürfte es in solchen Genossenschaften zu einer „Umsatzsteuer-(Sonder-)Prüfung“ kommen. …

Die Frage ist angemessen, mit welchen „Gesetzen oder Richtlinien“ dieser Steuerprüfer wohl ausgestattet ist? Wir vermuten, er ist mit Steuergesetzen, Steuer-Richtlinien und Arbeitspapieren der Oberfinanzdirektion (OFD) ausgestattet. Er oder sie hat Listen mit sog. Vergleichswerten zur „Angemessenheit“ dabei. Die Steuerprüfung wird sich an der zentralen Frage dieser „Angemessenheit“ orientieren und - wahrscheinlich in zwei Richtungen gehend - zunächst so lauten:

·         Wie wäre der Vorgang aus der Sicht eines Vergleichs mit anderen Unternehmensformen zu beurteilen?

Sind Sportwagen, Weiterbildung in USA, Bio-Küche, Haussanierung, etc. schon „beurteilt“ worden?

·         Wie sind diese Situationen – abweichend – bezogen auf die Besonderheit einer Genossenschaft – unter Berücksichtigung der Spezifik „Mitgliederförderung“ – zu sehen?

Wir fassen zusammen:

·         Es spricht natürlich nichts dagegen, eine „komfortable“ Mitgliederförderung „auszuweisen“. Das macht sich gut in der Situation „Verkauf einer Beratungsleistung“.

Aber ist das auch im Interesse des Genossenschaftsgedankens allgemein und einer zukunftsfähigen, rechtssicheren Mitgliederförderung im Besonderen?

Nichts spricht dagegen, die Mitgliederförderung – der Grundgedanke der Genossenschafts-Idee – latent den jeweilig konkreten Momenten einer jeweils konkreten Genossenschaft – anzupassen, um die „Wirtschaft“ (der Genossenschaft und deren Mitglieder) – ganz wie es im GenG vorgesehen ist - zu fördern.

Wir haben jedoch Bedenken, dies als eine Art „Vertriebskonzept“ aufzubauen und zu popularisieren, weil man bereits hiermit zum Ausdruck bringt, eben diese „Einzelfall-Entscheidung“ oder anders ausgedrückt, die unterschiedlichen Situationen (zwischen und in Genossenschaften) eigentlich nicht berücksichtigt zu haben. ….

Auch wenn es zunächst („vertriebstechnisch“) Sinn machen könnte, die Mitgliederförderung zu „standardisieren“, wird das später – z.B. bei einer Betriebsprüfung oder einem Urteil des Finanzgerichtes – sich wahrscheinlich als – nicht unerheblicher Nachteil herausstellen können, weil:

·         Es eher unwahrscheinlich ist, dass man bereits vor einer Gründung – und au0erdem ganz allgemein abstrakt generell geltend - oder auch während des Gründungsvorganges einer jeweiligen Genossenschaft, bereits genau gewusst haben könnte, wie im Einzelfall die jeweils konkrete Genossenschafts-Förder-Situation aussehen werde. …

Mitgliederförderung ist eher eine „variable“ und von Genossenschaft zu Genossenschaft divergierende, spezifische Situation. Ohne Einzelfall-Betrachtung – also bezogen auf Sachverhalt und sogar den gewählten Zeitpunkt – sowie jeder speziellen Art und Geschäftsbetrieb einer Genossenschaft, macht man sich unnötig „angreifbar“ gegenüber den – ganz sicher nicht unkritischen Einstellungen – von zunächst Steuerprüfern und danach wohl auch Finanzgerichten. …

Es sollte nachdenklich machen, weshalb der Gesetzgeber (GenG) ausgerechnet den „zentralsten“ Unterschied dieser Unternehmensform zu anderen Rechts-Formen, sozusagen das „Herzstück“ einer Genossenschaft - die Mitgliederförderung - eben nicht besonders konkretisiert hat, sondern es bei (abstrakt-generellen) Hinweisen in § 1 GenG bewenden lässt, um die Grundvoraussetzungen für eine „Genossenschaft“ zu definieren:

 

Zunächst die – alte – Fassung, die seit Entstehung des GenG – 5/1889 (RGBL1,55) bestand:

 

·         „Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, welche die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb bezwecken …“ (sind Genossenschaften)

 

Die seit 17.07.2017 geltende Fassung des GenG (BGBL 1 S. 2541) lautet nunmehr:

 

·         „Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern (Genossenschaften), erwerben die Rechte einer "eingetragenen Genossenschaft nach Maßgabe dieses Gesetzes.“

 

Bei einem Vergleich beider (aktuell bestehenden) Formulierungen könnte man zu folgenden Überlegungen kommen:

 

A.

·         Der Erwerb oder die Wirtschaft soll durch „soziale und kulturelle Belange“ – in der gleichen Genossenschaft - ergänzt werden.

oder

·         Es sollen nunmehr auch (solche) Genossenschaften entstehen können, die (als Unternehmensgegenstand) die sozialen oder kulturellen Belange ihrer Mitglieder fördern.

 

Eine andere Interpretation könnte jedoch z.B. lauten:

 

B.

·         Genossenschaften, die dem Erwerb oder die Wirtschaft dienen, sollen auch (also zusätzlich) die sozialen und kulturellen Belange ihrer Mitglieder wahrnehmen können.

 

Wir fügen diese Betrachtung deswegen an, weil eine überzogene, abstrakt generelle Betrachtungsweise sogar herausfordern könnte, infrage zu stellen, ob es sich denn bei solchen Konstrukten überhaupt (noch) um eine Genossenschaft handelt? …

 

Es steht mehr zur Diskussion, als bisher angenommen. Noch befindet sich alles in einer Art „Klärungs-Vor-Phase“.

 

Es geht nicht nur darum, die Mitgliederförderung zu „optimieren“, es kann auch darum gehen, zu vermeiden, dass diese „Turbo-Förder-Diskussion“ in ihr Gegenteil umschlägt und man   sich plützlich - bezüglich der Mitgliederförderung - grundlegend - in der „Rechtfertig-ungs-Defensive“ zu befindet.

 

Wir wollen das hier nicht näher thematisieren, nicht unnötig mit dem „Feuer“ spielen, aber die Zeiten sehen derzeit eher – finanzpolitisch – nach „Restriktionen“ aus, als nach großzügigeren Erweiterungen in Richtung Ausweitung von „Steuervergünstigungen“ aus. …

 

Vor allem sollte man dringend überprüfen, ob es wirklich Sinn macht, aktiv zu „werben“ mit den „tollsten Sparmodellen via Genossenschaften“. Dazu zählt auch, quasi das Verteilen von Vordrucken, also von „Standardlösungen“.

 

Um nicht missverstanden zu werden:

 

·         Es ist durchaus von Vorteil, wenn sich die „Rechtsnorm Genossenschaft“ von dem Klischee befreit, lediglich „eine Veranstaltung zur Behebung von sozialen Nachteilen zu sein. Wenn man Genossenschaften (auch) als eine wichtige Rechtsform zur Entwicklung des Kooperativen Wandels“ ansieht (und das ist sie durchaus), dann sind Wege richtig und wichtig, z.B. im wirtschaftlichen Mittelstand Akzeptanz zu finden. Hier stehen wichtige und interessante Themen für genossenschaftliche Lösungen an. Genossenschaften bieten sich – geradezu ideal – zu intelligenten Lösungen, wie z.B. die Unternehmensnachfolge.

 

Auch die Kombination von Genossenschaften mit anderen „Systemen“, wie z.B. Stiftungen oder Vereine ist interessant.

Mit dem Konzept „MitUnternehmer“ entsteht z.B. eine stärkere Identifikation der Beschäftigten zum Unternehmen (anderer Rechtsformen). Auch die Kombination von anderen Rechtsformen mittels Genossenschaften („Mitarbeiter-Genossenschaft“ z.B. für Gruppen-vorteile) oder die „Stärkung von Vereins-Finanzen“ mittels „Vereins-Genossenschaften“, sind Wege in eine Kooperative Innovations-Gesellschaft.

Solche Perspektiven würden jedoch geschwächt, wenn man:

·         Genossenschaften auf „Steuer-Spar-Ideen“

reduzieren würde.

Aber vielleicht war bisher alles nur ein „Missverständnis, weil das eigentliche (genossenschaftliche) Potential noch nicht erkannt wurde.

Die Rechtsform Genossenschaft wird - ohne Zweifel - für immer mehr (freie) Berufe mit „beratendem Charakter“ interessant. … Genossenschaftsberater, die mit Unternehmensberatern, Steuerberatern, Rechtsanwälten, kooperieren wollen, werden nicht umhinkommen, das „gesamte Spielfeld“ zu betrachten und vor allem „Langfrist-Nutzen“ (statt „Strohfeuer“) zum wechselseitigen Vorteil definieren müssen. … 

Mitglieder-Förderung ist für alle Formen von Genossenschaften viel zu wichtig, um sie zur Disposition zu stellen.

Wer aber meint, lediglich überzogene Erwartungen zum Förderzweck in Genossenschaften sei das Problem, der sollte wissen, dass auch das Gegegenteil nicht akzeptabel ist.   

 

Redaktion: AG Genossenschaftskommentar- in Verbindung mit - SmartCoop Forschungsinstitut (SCFI) „ThinkTank“ des MMWCoopGo (Bundesverbandes für die gesamte Cooperatins- u. Genossenschaftswirtschaft) i.V.m. Experten und Fachleuten des Bereichs Genossenschaften. Beiträge der Redaktion werden u.a. im Blog https://genossenschaftskommentar.blogspot.com veröffentlicht.  Mails senden Sie bitte an:  info@menschen-machen-wirtschaft.de

 

 

3.3.21

Das "Risiko" Förderwirtschaft in Genossenschaften!

 


Essenz: 

Die Rechtsform Genossenschaft ist ohne die (potentielle) Mitgliederförderung bei Gründung nicht möglich. Das übersehen Viele. Aber auch nach der Gründung kann es zur (zwangsweisen) Auflösung kommen, wenn diese – aus welchen Gründen auch immer – „verlorengeht“;  das wissen nur Wenige. Man sollte das auch nicht herausfordern!

Frage

Ich bin Mitglied in einer Bankgenossenschaft. Weil wir die Mitgliederförderung mögen, beabsichtigen wir eine Dienstleistungsgenossenschaft zu gründen. In der Gründungsberatung haben wir von dem zuständigen Prüfungsverband erfahren, dass wir unsere Gründungskonzept aussagefähiger in Richtung Mitgliederförderung ergänzen sollen. Wir haben erstaunt auf die Raiffeisenbanken verwiesen.

Die lakonische Antwort war:

·       Das ist nicht unsere Aufgabe, wendet euch an deren Prüfungsverband oder an die  Wirtschaftsprüfer-Kammer, die dort die Qualitätssicherung macht.

Was ist nun richtig: oder wird hier nach „zweierlei Maß gemessen“? …

Antwort

Die Aussage eures Prüfungsverbandes ist korrekt. Gerade aktuell, wird dieses Thema von Registergerichten aufgegriffen. Allerdings ist uns unklar, weshalb man Prüfungsverbänden auferlegt, sich einer „Qualitätsprüfung“ durch die Wirtschaftsprüfer-Kammer zu unterziehen und es bis heute nicht gelungen ist, die „Essenz“ von Genossenschaften, die „Mitgliederförderung“ darin einzubeziehen. Wir würden das mit einer „TÜV-Prüfung“ vergleichen wollen, bei der das wichtigste Teil eines Autos – die Bremsen – in einem tendenziell „hochgradig verkehrswidrigen“ Zustand sind, aber dieser Aspekt keinen interessiert, weil die Bremsen bei der TÜV-Prüfung nicht Teil der „TÜV-Prüfung“ sind. Macht das Sinn?

Am Besten ihr fragt mal bei eurem zuständigen Abgeordneten nach. Wir sind sicher, der kennt die Situation nicht.

Wir wollen das nicht weiter vertiefen, aber auf folgendes aufmerksam machen:

·       Wenn eine Genossenschaft mit einem Förderzweck eingetragen wird und danach „klammheimlich“ den Förderzweck wieder „vergisst“, kann auch das problematisch werden und zur „Zwangsauflösung“ dieser Genossenschaft führen. …

Ihr müsst euch nun keine „Sorgen“ machen, dass eure Raiffeisen-Hausbank „aufgelöst“ wird, oder vorsorglich in eine andere Rechtsform wechselt. Noch ist deren „Lobby“ stark genug, um das „Kunststück“ hinzubekommen, dass irgendwie mit „zweierlei Maße“ gemessen werden kann …

Fragt auch dazu mal den Aufsichtsrat, den Prüfungsverband, die Wirtschaftsprüfer-Kammer zu dieser konkreten und allgemeinen Genossenschafts-Banksituation oder fragt halt auch wieder euren Wahlkreisabgeordneten. ….

PS:

·       Eure Antworten würden uns schon interessieren! ….

 

Bewussteins-Wandel ist der „Taktgeber“ für den Kooperativen Wandel

Redaktion: Fachgruppe GenoGenial - im SmartCoop ForschungsInstitut (SCFI) des MMW (Bundesverband der Cooperations- und Genossenschaftswirtschaft)   (info@menschen-machen-wirtschaft.de)

Unsere Experten für Quantenwissenschaft: QuantenInstitut (IWMC Internationale Wissenschafts-u. MedienCooperation) info@quanteninstitut.de

 

  

17.2.21

Steuern sparen in Genossenschaft – Das große Missverständnis …

 

 

 

Frage:

Wir haben in unserem Sportverein gehört, dass man mit Genossenschaften gut Steuern sparen könne. Ein Vermögensberater, zugleich Mitglied in unserem Verein, hat demnächst zu einer Beratungsveranstaltung eingeladen. Er will unterstützen bei der Gründung von Genossenschaften für Vereinsmitglieder. Vereinsmitglieder bekommen von ihm einen „Vereinsrabatt“ von 50%. Dennoch ist der Preis pro Gründung immer noch recht hoch, ca. 5.000.- bis 7.000.- EURO. Gerechtfertigt sei der Preis aufgrund enormer Steuervorteile, die locker mit einer Genossenschaft im ersten Jahr bereits eingespielt sein könnten, je nach Immobilienvermögen der Gründer. …..

Und außerdem bekäme der Verein noch eine gute „Spende“ für jede gegründete Genossenschaft, was auch wiederum den Vereinsmitgliedern zukommen würde. ….

Der Berater meinte, das sei doch ein „Superding“: Steuern sparen der Mitglieder, sponsern des Vereins, …. Wenn das viele Mitglieder machen, könne man endlich ein neues Vereinshaus bauen und neue Mitglieder anwerben. ….

Unsere Frage: Geht so etwas überhaupt und welches Risiko haben dabei Mitglieder, wenn es doch nicht funktioniert?    

Antwort

 

·         Förder-Motiv – Steuerersparnis

 

Fall A – WIR wird gesagt – „Ich“ ist gemeint!

Es ist als originäres „Gründungs-Prinzip“ (auch wenn das nicht offen so genannt wird) eigentlich kein „Förderprinzip“. Dies gilt zumal, wenn leicht erkennbar ist, dass eigentlich der Initiator die übrigen Mitglieder lediglich „benutzt“, um selbst (also eigene) Steuern zu sparen. Hier dient die Gemeinschaft nur dem Initiator, seine eigenen Vorteile – also nicht die aller Mitglieder – zu fördern. Der „WIR-Gedanke“ wird sozusagen auf den „Ich-Gedanken“ reduziert. So ist WIR aber nicht gemeint.

 

Fall B – WIR wird gesagt – „WIR“ ist auch gemeint!

Anders könnte der Vorgang zu bewerten sein, wenn sich gezielt drei oder mehr „Personen“ zusammentun, weil sie damit – potenziell für alle drei – (besser als allein) z.B. Steuern sparen könnten.

Damit würde der (definierte) „Förderzweck“ dieses „Steuerersparnis-Motiv“ bereits zum Ausdruck bringen und der Unternehmensgegenstand würde näher beschreiben, wie und womit genauer, das Ziel erreicht werden soll.

Die Mitglieder-Förderung ist entweder wirtschaftlich, sozial oder kulturell bezogen. Da es sich bei einer Genossenschaft um einen „Wirtschaftsbetrieb“ (Unternehmens-Form) handelt, kann der natürlich auch „soziale“ und „kulturelle“ Ausprägungen haben, bleibt aber stets ein „Unternehmen“.

Man kann also nicht grundsätzlich sagen, dass:

·         „Steuern-Sparen“ ein Grund sein kann, um die Gründung einer Genossenschaft infrage zu stellen.

Sie jedoch als verdeckte individuelle Steuer-Oase“ darzustellen, lässt die Gründung vermutlich daran scheitern, dass eigentlich die übrigen Mitglieder der Genossenschaft lediglich dazu „benutzt“ werden, um das „individuelle“ Ziel (Steuer-Vorteil) zu erreichen. ….

Wird die faktische „Wahrnehmungsfähigkeit“ der Förderwirtschaft jedoch auf einen einzelnen Initiator reduziert, macht dies die Wahl einer Genossenschaft unmöglich, weil der „Förderzweck“ ein individueller und kein „genossenschaftlicher“ (ganzheitlich kooperativer) ist, auch wenn es (theoretisch) anders dargestellt sein sollte.

Machen wir es deutlicher:

Schließen sich (mindestens) drei Personen zusammen, die allesamt „förderwirtschaftliche Nutznießer“ dieser Genossenschaft sein können und wollen und ist eine nachhaltige wirtschaftliche, soziale oder kulturelle „Erwerbswirtschaft“ zu erkennen, spricht eigentlich nichts dagegen, dies – egal was zu fördern wäre – abstrakt generell als Genossenschaft zu tun. …

Wäre dem nicht so, würde entweder keine Eintragung als Genossenschaft erfolgen oder wird eine spätere Auflösung (Liquidation) zu befürchten sein.

Das Verhalten dieses von Ihnen geschilderten „Immobilienberaters“ deutet nicht darauf hin, dass er/sie wirklich das „Prinzip Genossenschaft“ bereits verstanden hat.

Solche Fälle sind nicht ganz unbekannt.

Ob die Gründung einer Genossenschaft solche „Preise“ erfordert, sollte vom „Beratungs-Input“ abhängen. Wenn Sie möchten, senden Sie uns das „Angebot“ zu, wir werden dazu Hinweise geben. Auch hier geht es eigentlich nicht zuvörderst um den Preis, eher um das ausgewogene Verhältnis von „Preis und Leistung“….

Wir empfehlen:

·         Gehen Sie auf solche Angebote ein, sollten Sie darauf achten, eine „Rücktrittsklausel“ einzufügen. Damit wäre zumindest sichergestellt, dass keine Kosten entstehen für eine Leistung, die nicht zum erwünschten Erfolg führt. …

Das Konzept ist insgesamt gesehen (Vorteil für Genossenschaft und zugleich Vorteil für den Verein) durchaus nachvollziehbar. ….

Wir betonen ausdrücklich, dass Genossenschaften keine „sozialen Hemmschwellen“ haben, also lediglich eine Veranstaltung für „Sozialausgleich“ sind, sondern dass es zuvörderst einzig darum geht, das   „Förder-Prinzip“ (theoretisch für alle Mitglieder) zu gewährleisten. Somit wäre auch eine Genossenschaft denkbar, deren Mitglieder erkannt hätten, dass es leichter wird „vermögender“ zu werden, wenn man sich zusammenschließt.

Täglich beraten Steuerberater andere Unternehmensformen mittels ausgeklügelter Konzepte „Steuern“ zu sparen (sogar durch Verlagerung von Betriebsstätten)….. Wer sich aufregt darüber, wenn man daran denkt, auch „Steuerlasten“ in „Genossenschaft“ zu minimieren, hat nicht verstanden, was es heißt:

·         „Coop ist die geniale Erfindung des ganzheitlichen Vorteils“.

Erinnern wir uns was Herr Raiffeisen vor über 200 Jahren sagte

·         „Was der Einzelne nicht schafft, schafft die Gemeinschaft“

Er sagte nicht, dass dieses Prinzip nur zur „Armutsbegrenzung“ zu dienen habe. …

Die Zeiten und Situationen haben sich inzwischen deutlich gewandelt, aber das Prinzip Mitglieder-Förderung hat hat mehr denn je seine Bedeutung und Güligkeit bewahrt:

·         Kooperation ist natürlich, effektiv und effizient!

Unser Körper nutzt dies faszinierend. Er fragt auch nicht, ob nun eher unser Herz, die Lunge, eher die Augen oder unser Hirn zu „versorgen“ sind.

Es gibt in der Kooperation keine Wertigkeit oder Dominanz. Überträgt man dies Prinzip auf „Gesellschaft“, dann wird deutlich, wie „komisch“ es ist, „soziale Kriterien“ als kooperatives „Selektions-Instrument“ zu definieren.

Denn unser Körper käme nicht auf die Idee, zu entscheiden, dass Organ A oder B unversorgt zu belassen wäre.

So ist es aber, wenn eine Genossenschaft zustandekommt, obwohl einige Mitglieder von den erkannten Vorteilen faktisch ausgeschlossen wären.

Also:

·         Der gilt Förderzweck für Alle – oder es ist eben keine Kooperation (Genossenschaft)!

 

Redaktion: AG „Coop-FAQ“ im IWMC QuantenInstitut  Kontakt:  info@quanteninstitut.de Hinweis: Fragen sind ggf. redaktionell  gekürzt, ohne den Inhalt zu verändern.

In Fragen der Kooperation werden wir beraten vom SmartCoop Forschungsinstitut (SVFI) des Bundesverbandes MMW e.V. (Cooperations- u. Genossenschaftswirtschaft)

 

Benötigen Genossenschaften jetzt eine wirksame Interessenvertretung?!

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