Unsere Blogs

Hier präsentieren wir eine Auswahl von Blogs aus den Fachgruppen des MMW-Bundesverbandes. Wir möchten besonders auf die "Dialog-Form" einiger Fachgruppen hinweisen. Wichtig an dieser Form: Das Gespräch mit der "Praxis". Natürlich sind auch die "Theoretiker" herzlich zum Dialog eingeladen. ... (Koordination und Redaktion: Gerd K. Schaumann)
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18.8.21

Verfassungsrechtliche Bedenken bei der Verschmelzung von Genossenschaften. Die Lösung: Kooperation statt Verschmelzung!

  

 

Der Kern des Themas:

Die Anzahl der Genossenschaften in Deutschland scheint zu stagnieren, während in anderen Ländern der EU die Genossenschaften enorm aufwachsen. Vergleichen wir Deutschland (unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bevölkerungszahlen) mit Frankreich oder Italien, dann ist zu konstatieren: Wir sollten ca. 35.000 bzw. sogar 81.000 Genossenschaften in Deutschland haben. Tatsächlich sind es jedoch nur zwischen 7.700 bzw. 8.000 (!). Einer der Gründe, weshalb der Zuwachs an Genossenschaften stagniert, ist eine systematische „Verschmelzungs-welle“. Dabei entsteht ein interessantes Paradoxon: Die „Gralshüter“ des Genossenschaftswesens scheinen sogar aktiver „Motor“ in diesem „Genossenschafts-Verschmelzungs-Monopoly“ zu sein. Deutlich dabei erkennbar: Das Verbandsinteresse.

Das wäre vielleicht nicht zu kritisieren, wenn dabei nicht originäre Mitgliederinteressen zur Disposition gestellt würden. Um solche und ähnliche – gewiss unbequeme – Vorhaltungen auszuräumen, sollten alle Seiten ein virulentes Interesse daran haben, zumindest Klarheit zu bekommen, dass so etwas verfassungsrechtlich in Ordnung ist. Eine Vertreterversammlung ist die Ausnahme, das Original ist und bleibt die Mitgliederversammlung (Generalversammlung). Wie wäre es, wenn alle Seiten erkennen würden, dass jetzt das Verfassungsgericht Klarheit bringen sollte. Der Beitrag ist nicht „für“ oder „gegen“ jemand, er dient einzig dazu, die Rechte der Souveräne in Genossenschaften (die Mitglieder) wieder zur Geltung zu bringen. Wie wäre es, wenn sich ALLE,  die qua Gesetz sich um ein zukunftsfähiges Genossenschaftswesen in Deutschland bemühen wollen, jetzt einen würden:

·         Gemeinsam Klarheit zu bekommen über die Stellung der Souveräne, die Mitglieder in den Genossenschaften!

Denn: Nur um die Mitglieder kann es gehen!

Wir laden alle Politiker, Verbandsfunktionäre, Vorstände, Aufsichtsräte und Mitglieder in Genossenschaften ein - hier und jetzt - mittels Verfassungsbeschwerde Klarheit zu schaffen. Was den deutschen Genossenschaften jetzt am wenigsten nützen würde ist:

·         Der bittere Nachgeschmack, Genossenschafts-Verbände könnten selbst ein Teil des Problems sein.

Das würde automatisch die Kräfte stärken, die seit längerem die Frage stellen:

·         Wäre es nicht dringend notwendig, das deutsche Genossenschaftsrecht endlich an die EU-Standards anzugleichen? …       

Frage (Essenz)

Ich bin Mitglied einer Genossenschaft, die nunmehr beabsichtigt, mit einer anderen Genossenschaft zu verschmelzen. Aufgrund dieser beabsichtigten Verschmelzung, deren Sinn ich und viele andere Mitglieder nicht erkennen,   habe ich – in Abstimmung mit anderen Mitgliedern – Vorstand und Aufsichtsrat gebeten, die Gründe - aus der Sicht der Mitglieder - für diese Maßnahme darzulegen. Dies ist jedoch abgelehnt worden und man verweist auf die Gesetzeslage, wonach die Vertreterversammlung zu entscheiden hätte.

Wir haben jedoch Zweifel, ob die Vertreterversammlung überhaupt befugt sein kann, faktisch über eine Auflösung unserer Genossenschaft zu entscheiden.

Sicherlich ist es gesetzlich möglich, eine Vertreterversammlung statt einer Generalversammlung (Mitgliederversammlung) einzurichten. Das Gesetz sieht aber auch vor, dass jederzeit die Vertreterversammlung wieder in eine (übliche) Generalversammlung „zurückgewandelt“ werden kann. Zahlreiche Mitglieder haben Bedenken, ob eine Vertreterversammlung überhaupt hinreichend befugtt sein kann, komplett die ursprüngliche Genossenschaft sozusagen aufzulösen. …

Ich und alle anderen Mitglieder sind in unsere Genossenschaft eingetreten, weil sie sich mit ihr identifiziert haben. Sie wären sicherlich kaum Mitglied geworden in einer weitaus größeren Genossenschaft, die unseren ursprünglichen Interessen kaum mehr entsprechen kann.…

Wir haben den Vorstand aufgefordert, zu einer Informationsveranstaltung einzuladen, was abgelehnt wurde, ebenfalls mit dem Hinweis, die „Vertreter“ wären informiert und das würde ausreichen.

Nunmehr ist erkennbar, dass man sogar mit Prozessen droht, wenn Mitglieder mit Mitgliedern in Kontakt treten wollen. Es werden Maßnahmen der Einschüchterung eingesetzt. Sogar der Datenschutz wird funktionalisiert. Das sind alles Maßnahmen, die einer Genossenschaft unwürdig sind und man argumentiert mit „Datenschutz“. Er dient aber nicht dem Schutz der Mitglieder und soll Angst auslösen, damit sich in der Mitgliedschaft kein „Widerstand“ formieren kann, der dazu führen könnte, dass die Genossenschaft letztlich doch eigenständig bleibt. …

Wir machen einzig von unseren Rechten als Mitglieder Gebrauch. ….

Inzwischen haben wir den Eindruck, dass es eigentlich nicht um das Wohl unserer Genossenschaft geht, sondern um die Interessen Dritter, in diesem Fall wohl die Verbände. …

Mit dem Vollzug einer Verschmelzung, wird unsere ursprüngliche Mitgliedschaft zur Genossenschaft A derart gravierend verändert, dass es angemessen wäre, wenn dazu alle Mitglieder besonders informiert und das Votum aller Mitglieder eingeholt würde. Nur dann wäre es z.B. möglich, dass die Mitglieder den von ihnen gewählten Vertretern Hinweise und Aufträge erteilen könnten. Bei der damaligen Wahl der Vertreter wurde den Mitgliedern nicht mitgeteilt, dass innerhalb der Wahlperiode diese Vertreter befugt sein könnten, sogar über eine Verschmelzung unserer Genossenschaften mit weitreichenden Folgen zu entscheiden. Es ist zu bezweifeln, dass die Zusammensetzung der Vertreter in der jetzigen Form überhaupt zustande gekommen wäre, wenn damals bekannt gewesen wäre, dass innerhalb der Wahlperiode quasi „Auflösungsentscheidungen“ bezüglich unserer Genossenschaft zu treffen wären. …

23.7.20

Die Kooperations-Gesellschaft basiert auf Bewusstseins-Erhöhung

 

Unsere Tests zeigen: Der Bewusstseins-Wandel verstärkt sich kontinuierlich. Dadurch wird zugleich der „Kooperative Wandel“  gestärkt. Mehr und mehr Menschen verlassen ihre bisherige „Opfer-Rolle“ und fordern ihre Souveränität zurück. Unsere Tests zeigen übereinstimmend: Wir befinden uns auf dem Weg zu einer Kooperations-Gesellschaft. Das ist genau das, was unsere Wirtschaft jetzt dringend benötigt. Besonders junge Menschen gehen verstärkt zum „Konkurrenz-System“ auf Distanz …    

Testen Sie einfach selbst!

Selbst-Tests – Wege zu mehr eigener Souveränität

Frage:

Ihr habt in einem euerer letzten Beiträge zu einer interessanten Frage Stellung genommen und dabei den Begriff „Wandel-Virus“ benutzt. Als wir das in Verbindung mit „Corona“ lasen, waren wir zunächst etwas irritiert. Wir waren wohl noch zu sehr in der „Berichterstattung der Massenmedien“ verfangen. Bisher haben wir unsere „harten“ Diskussionen darauf begrenzt, woher der Virus kommt, ob er medizinisch gefährlich ist, und wie man sich am besten davor schützt. …

Ihr habt Recht: Immer hatten wir irgendwie ein „Scheiß-Gefühl“. …

Als wir dann noch lasen, dass ihr den „Virus“ als Impuls für eine „Stille Revolution“ definiertet, hatten wir zum ersten Male eine rege Diskussion (vielleicht die spannendste, die wir je hatten) bei der es engagiert und kreativ zuging. Es kam so etwas wie eine neue Perspektive auf. Wir bildeten spontan AGs zu Themen wie: Kooperative Startups, Vernetzung von Startups, zukunftsfähige Wirtschaft, usw. …

Wir waren erstaunt, dass recht deutlich auf Distanz zur Konkurrenzwirtschaft gegangen und die „Corona-Zwangspause“ tatschlich als neue Chance gesehen wurde. …

So gesehen, gefällt uns sogar der wohl von euch geprägte Begriff „Wandel-Virus“, denn ohne eine solche Auszeit – wie auch immer verursacht – wäre ein Umdenken wohl nicht so schnell und so tiefgreifend in die Öffentlichkeit, vor allem die Wirtschaft gekommen.

Habt ihr auch einige Vorschläge, wie es nun weitergehen sollte/könnte/müsste – auf dem Weg zu einer Kooperationsgesellschaft?

FragestellerIn:  Studenten einer Business-School

Antwort: – Auszug -

Wenn ihr mehr über den Zusammenhang wissen wollt, wie der (schwingungsmäßige) Unterschied zwischen einer Konkurrenzwirtschaft und einer Kooperationswirtschaft aussieht bzw. sich bemerkbar macht, empfehlen wir unseren „Coop-Impulse-Test“.

Aufbauend auf den Grundelementen des „Vital-Impulse-Testing“ haben wir inzwischen auch ermittelt, wie sich eine „Umgebung“ (Energie-Feld) z.B. ein Unternehmen (seine Außen- und Innenbeziehungen) entwickelt, wenn ein Wechsel von vom „Konkurrenz-Denken“ zu mehr „Kooperations-Denken“ erfolgt. Vereinfacht gesagt, bedeutet Konkurrenz-Denken, dass ein relativ niedriger „Schwingungswert“ besteht. …

In der von uns entwickelten „Werteskala“ zwischen K1 und K11 repräsentiert das gesamte Thema „Konkurrenz“ Werte von K1-K4. Die diesen Werten zugeordneten „Werteelemente“ sind geprägt von Themen wie z.B. „Angst“, „Sorge“, „Gefühlskälte“, „Verlangen“. …

Wir nennen sie die „Unteren Coop-Stufen“, was eigentlich korrekter bedeutet:  

·         „Mehr oder weniger „Konkurrenz-stabilisierend“.

K5 ist sozusagen eine Art „Übergangsstufe“. Ab hier findet:

·         Keine „Stabilisierung“ der „Konkurrenz-Gesellschaft“ mehr statt.

Erst ab K6 entwickeln sich sozusagen partiell „Konkurrenz-Wandlungs-Potenziale“. …

Wir wollen das hier nicht weiter vertiefen. …

Man kann statt „Energie-Schwingung“ auch das Wort „Bewusstsein“ verwenden, denn im eigentlichen Sinne bedeutet ein Wandel von einer „Konkurrenz-Gesellschaft“ zu einer „Kooperations-Gesellschaft“ auch einen „Wandel des Bewusstseins“. …

Vereinfacht gesagt:

·         Der Übergang von einer Konkurrenz-Gesellschaft zu einer Kooperations-Gesellschaft ist ohne einen Bewusstseinswandel nicht möglich.

Dieser Bewusstseinswandel ist die Grundlage für eine Kooperations-Gesellschaft.

Deshalb kann auch gesagt werden:

·         Die Kooperations-Gesellschaft folgt dem Bewusstseinswandel.

Umgekehrt wird/kann nicht funktionieren.

Wenn wir von einem „Wandel-Virus“ sprechen oder von einer „Stillen Revolution“, dann hat bei vielen Menschen eine Art „Wandel im Bewusstsein“ stattgefunden. …

Mittels unserer „Vital-Impulse-Testings“ (V-I-T) können wir das gut nachvollziehen. Die „Schwingungs- bzw. Vital-Werte“ sind in unserer Gesellschaft (beginnend etwas 3 Monaten seit dem Erscheinen von „Corona“) kontinuierlich angestiegen. Dies ist zwar ein gesamtgesellschaftliches Phänomen, kann jedoch besonders im Bereich Wirtschaft wahrgenommen werden. …

Wir haben bisher keine abschließenden Erklärungen für diesen – deutlichen – Schwingungs-Anstieg. Wichtiger ist hier, zu erkennen, dass die „Corona-Zeit“ wesentlich dazu beigetragen hat, sozusagen ursächlich war. …

Wir werden oft gefragt, ob die (vermutliche) Gesamt-Dauer der „Corona-Zeit“ etwas mit der Intensität des kooperativen Wandels zu tun haben könnte? Wir vermuten: Eher ja. …

Bewusstseinsforscher „prognostizieren“, dass ein:

·         Begonnener Bewusstseins-Wandel nicht mehr beendet oder gar umgekehrt werden kann.

Jedoch lässt sich die „Veränderungs-Dynamik“ abbremsen. …

Insider wissen, wie problematisch für (wichtige) „Entscheider“ in Politik, Wirtschaft, Gesellschaft ein „Bewusstseins-Wandel“ (und somit auch der einhergehende „Kooperative Wandel“) ist. Diese Entscheider werden sich einiges einfallen lassen, um diesen Wandel solange wie möglich hinauszuzögern.

Um das Hinauszögern nur möglichst geringfügig eintreten zu lassen, kommt es jetzt darauf an, die „Bilder“ (mit hoher Sog-Kraft) von einer neuen Kooperations-Gesellschaft deutlich und zeitnah entstehen zu lassen. …

Wir werden oft gefragt, ob die Gründung von neuen Genossenschaften den Wandel zu einer Kooperations-Gesellschaft beschleunigt?

Wir sind dazu etwas „gespalten“ und relativieren gern:

·         Aus Sicht der „Konkurrenz-Stabilisierer“ können Genossenschaften auch als „Wandel-Bremsen“ genutzt werden

·         Aus Sicht der „Kooperations-Befürwortet“ können Genossen-schaften aber auch als „Wandel-Turbos“ genutzt werden.

Um Genossenschaften vor „Missbrauch“ zu schützen, sollte relativ zeitnah (spätestens im Gründungs-Stadium) eine Art „Werte-Diskussion“ geführt werden und entsprechende satzungsmäßige Festlegungen erfolgen. Eine der Satzung „vorgelagerte“ Präambel könnte deutlich machen, worum es bei der Gründung – auch wirtschafts- und gesellschaftspolitisch – vor allem geht. …

Und „JA“, Genossenschaften sind derzeit wohl (noch) die wichtigste Rechtsform, um eine Kooperations-Gesellschaft zeitnah aufzubauen. …

Wer z.B. den „Coop-Impulse-Test“ nutzt, kann recht genau erkennen, ob sich die Gründung (und natürlich auch das folgende Handeln) in Richtung Kooperations-Gesellschaft bewegt, oder noch nicht. …   

    

·         Testet einfach selbst! – Dann kann man gut erkennen, ob  Souveränität ihren Weg geht. …

 

Information:

·         Wer über „Corna-Problem-Informationen“ (und deren Folgen) mehr erfahren möchte, der sollte sich z.B. über die Initiative „Außerparlamentarischer Untersuchungsausschuss“ informieren             (www.acu2020.de)

 

Vital-Impulse-Tests – Coop-Impulse-Tests - Klarheits-Test:

Wege zur eigenen Souveränität

 

Redaktion: Fachgruppen  Vital-Impulse-TestCoop-Impulse-Test -  Klarheits-Test im IWC QuantenInstitut (Internationale Wissenschafts- Cooperation für angewandte Quantenphysik)

Im Bereich Coop-Impulse-Test kooperieren wir mit dem MMWCoopGo Bundesverband der Cooperations- u. Genossenschaftswirtschaft e.V.

Benötigen Genossenschaften jetzt eine wirksame Interessenvertretung?!

*Wer vertritt wirklich die Genossenschafts-Interesssen?*   GenoGo-Dialoge     * Kooperativer Wan...