|
Frage: |
Wir erleben
in unserer Kooperation (Genossenschaft) recht interessante Entwicklungen: Viele
Mitglieder bauen inzwischen auch privat Kontakte auf oder übertragen das
Prinzip der Kooperation auf Bereiche, wie z.B. Kinderbetreuung, Organisation
von Nachhilfe oder andere Formen privater Unterstützung. Außerdem wird
Unterstützung gegeben, bei so „unliebsamen“ Sachen, wie Formulare für
Behörden auszufüllen oder Steuererklärungen zu erstellen. Das scheint zwar
nicht unbedingt etwas mit der Genossenschaft zu tun, fördert aber trotzdem
die „Kraft des Wir“. … Wie ist Euer Eindruck, ist das so gewollt |
Antwort |
Danke für diesen tollen Hinweis. Genau dies sind die Entwicklungen,
derer es bedarf, um die „Genialität“ einer Kooperation (Coop) sozusagen
in ihrem enormen Gesamt-Potential „zu leben, zu erleben und zu
erkennen“. … Wir postulieren, dass „Kooperation die geniale Erfindung des ganz-heitlichen
Vorteils“ ist. … Damit meinen wir z.B., dass der Begriff „Förderwirtschaft der
Mitglieder“ nicht auf den engeren Unternehmensgegenstand begrenzt werden
sollte. Schauen wir uns das „Grundgerüst Satzung“ an, wird dort zwar
oft ein umfangreiches „Bündel“ von „Unternehmens-Gegenständen“ formuliert,
jedoch wenig über das erwünschte bzw. angestrebte „Mitglieder-Förder-Potenzial“
ausgesagt. Natürlich kann man das auch näher in einer separaten „Förder-Ordnung“
oder „Richtlinie“ konkretisieren, aber die Satzung ist stets der „Ausgangspunkt“
auf den sich „Konkretisierungen“ beziehen. … Die Mitglieder-Förderung ist entweder wirtschaftlich, sozial oder
kulturell bezogen. Da es sich bei einer Genossenschaft um einen „Wirtschaftsbetrieb“
(Unternehmens-Form) handelt, kann der natürlich auch „soziale“ und „kulturelle“
Ausprägungen haben, bleibt aber stets ein (tätiges) „Unternehmen“. Machen wir es deutlicher und beziehen uns zunächst auf euere Hinweise: Nehmen wir an, dass es sich bei euch um eine Dienstleistungsgenossenschaft
handelt. Ihr bietet vielleicht „Beratungen für ……… „ an. Dies wäre z.B. einer der (wesentlichen) definierten
„Unternehmens-Gegenstände“. Alle Mitglieder haben nun ein Beteiligungs-Motiv, das sich – direkt
oder indirekt auf den Unternehmensgegenstand oder meist die Unternehmens-Gegenstände
bezieht. … Die Grundfrage – bezüglich jeder Form von aus diesem Unternehmen
-daraus wirkender „Mitgliederförderung“ (denn das ist die Grundlage für jede
Genossenschaft) – wäre dann stets etwa so zu stellen: ·
Handelt es
sich – tatsächlich - um eine (allgemeine) „Mitgliederförderung“ oder
sollen lediglich Vorteile Kosten/Steuern/etc.
(Einzelner) entstehen? Nehmen wir z.B. das Thema: · „Kinderbetreuung“. Es wird Mitglieder geben, die haben keine Kinder, andere Mitglieder
haben mehrere. Unstrittig könnten die Kinderbetreuungskosten ganz allgemein
im „Katalog der Förderwirtschaft“ aufgenommen werden, denn die „Kinderbetreuung“
wirkt sich sowohl für diejenigen aus, die Kinder zu betreuen haben, wie auch
diejenigen, die keine Kinder haben. Die Förderwirtschaft hat also sowohl: ·
einen Aspekt
der direkten Betroffenheit, als auch ·
einen Aspekt
der indirekten Betroffenheit. Der direkte Aspekt ist zugleich einsichtig: ·
Die Betreuung
ist notwendig, damit das Mitglied (z.B. die Mutter) im Interesse der
Gemeinschaft verlässlich wirtschaftlich tätig sein kann. Der indirekte Aspekt wird einsehbar, weil: ·
Aufgrund der
Betreuung von Kindern der Mitglieder, diese Mitglieder zugunsten der Förderwirtschaft
aller Mitglieder anwesend und tätig sein können. Ihr seht, es kommt also darauf an, dass bei allen „förderwirtschaftlichen
Einzelentscheidungen“ argumentiert werden kann, dass dies zugleich
im Interesse der Förderwirtschaft (möglichst) aller Mitglieder (Wirkung)
erfolgt. … Nehmen wir ein weiteres Beispiel: · Schaffung von „Einkaufsvorteilen“. Eine Genossenschaft ist zugleich auch eine „Gruppe“. Und „Gruppen“ schaffen Vorteile, z.B. durch
gemeinsamen Einkauf oder Nutzung von Dienstleistungsangeboten. …. Die Beispiele ließen sich beliebig vermehren, stets kommt es auf plausible
Begründungen an, weshalb eine „Maßnahme“ als zulässige „Förderwirtschaft“
zu sehen ist und wann nicht. Wir empfehlen, nicht nur einen „bunten Strauß“ förderwirtschaftlicher
Ideen zu kreieren, sondern dazu auch (ganzheitliche) Begründungen zu
definieren. Der „Förder-Drei-Klang“ könnte etwa lauten: ·
Maßnahme
definieren ·
Direkte
Nutzung erläutern ·
Indirekte (positive) Auswirkungen
für alle Mitglieder begründen“. Ziel ist es letztlich, auch eine Steuerprüfung zu überstehen.
Gehen Sie stets davon aus, dass weder Steuerberater, noch Steuerprüfer „sattelfest“
beim Thema Genossenschaften allgemein und bezüglich der Thematik „Förderzweck“
im Besonderen sind. Es gibt eine Menge „förderwirtschaftlicher Ideen“ und somit
Vorteile zugunsten der Rechtsform Genossenschaft. Aber man sollte sich
bewusst sein, dass nicht alles davon sofort (und einvernehmlich) „abgehakt“
wird. Gut begründete Versuche sind sozusagen das „A&O“ ….. „Coop
– Die geniale Erfindung des nachhaltigen Vorteils“
|
Redaktion: AG
Coop-FAQ und AG CoopSpirit im QuantenInstitut IWMC Kontakt:
info@quanteninstitut.de Hinweis: Fragen sind ggf.
redaktionell gekürzt. |
In Fragen
der Kooperation werden wir beraten vom SmartCoop Forschungsinstitut (SVFI)
des Bundesverbandes MMW e.V. (Cooperations- u. Genossenschaftswirtschaft) |
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.