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Hier präsentieren wir eine Auswahl von Blogs aus den Fachgruppen des MMW-Bundesverbandes. Wir möchten besonders auf die "Dialog-Form" einiger Fachgruppen hinweisen. Wichtig an dieser Form: Das Gespräch mit der "Praxis". Natürlich sind auch die "Theoretiker" herzlich zum Dialog eingeladen. ... (Koordination und Redaktion: Gerd K. Schaumann)

13.2.21

Das Kooperations-"Motiv" einer Genossenschaft - Ist es vielleicht mehr als "nur" der wirtschaftliche Vorteil?

 

 

Frage:

Wir erleben in unserer Kooperation (Genossenschaft) recht interessante Entwicklungen: Viele Mitglieder bauen inzwischen auch privat Kontakte auf oder übertragen das Prinzip der Kooperation auf Bereiche, wie z.B. Kinderbetreuung, Organisation von Nachhilfe oder andere Formen privater Unterstützung. Außerdem wird Unterstützung gegeben, bei so „unliebsamen“ Sachen, wie Formulare für Behörden auszufüllen oder Steuererklärungen zu erstellen. Das scheint zwar nicht unbedingt etwas mit der Genossenschaft zu tun, fördert aber trotzdem die „Kraft des Wir“. … Wie ist Euer Eindruck, ist das so gewollt

Antwort

Danke für diesen tollen Hinweis. Genau dies sind die Entwicklungen, derer es bedarf, um die „Genialität“ einer Kooperation (Coop) sozusagen in ihrem enormen Gesamt-Potential „zu leben, zu erleben und zu erkennen“.

Wir postulieren, dass „Kooperation die geniale Erfindung des ganz-heitlichen Vorteils“ ist. …

Damit meinen wir z.B., dass der Begriff „Förderwirtschaft der Mitglieder“ nicht auf den engeren Unternehmensgegenstand begrenzt werden sollte. Schauen wir uns das „Grundgerüst Satzung“ an, wird dort zwar oft ein umfangreiches „Bündel“ von „Unternehmens-Gegenständen“ formuliert, jedoch wenig über das erwünschte bzw. angestrebte  „Mitglieder-Förder-Potenzial“ ausgesagt.

Natürlich kann man das auch näher in einer separaten „Förder-Ordnung“ oder „Richtlinie“ konkretisieren, aber die Satzung ist stets der „Ausgangspunkt“ auf den sich „Konkretisierungen“ beziehen. …

Die Mitglieder-Förderung ist entweder wirtschaftlich, sozial oder kulturell bezogen. Da es sich bei einer Genossenschaft um einen „Wirtschaftsbetrieb“ (Unternehmens-Form) handelt, kann der natürlich auch „soziale“ und „kulturelle“ Ausprägungen haben, bleibt aber stets ein (tätiges)  „Unternehmen“.

Machen wir es deutlicher und beziehen uns zunächst auf euere Hinweise:

Nehmen wir an, dass es sich bei euch um eine Dienstleistungsgenossenschaft handelt. Ihr bietet vielleicht „Beratungen für ……… „ an.  Dies wäre z.B. einer der (wesentlichen) definierten „Unternehmens-Gegenstände“.

Alle Mitglieder haben nun ein Beteiligungs-Motiv, das sich – direkt oder indirekt auf den Unternehmensgegenstand oder meist die Unternehmens-Gegenstände bezieht. …

Die Grundfrage – bezüglich jeder Form von aus diesem Unternehmen -daraus wirkender „Mitgliederförderung“ (denn das ist die Grundlage für jede Genossenschaft) – wäre dann stets etwa so zu stellen:

·       Handelt es sich – tatsächlich - um eine (allgemeine) „Mitgliederförderung“ oder sollen  lediglich Vorteile Kosten/Steuern/etc. (Einzelner) entstehen?

Nehmen wir z.B. das Thema:

·       „Kinderbetreuung“.

Es wird Mitglieder geben, die haben keine Kinder, andere Mitglieder haben mehrere. Unstrittig könnten die Kinderbetreuungskosten ganz allgemein im „Katalog der Förderwirtschaft“ aufgenommen werden, denn die „Kinderbetreuung“ wirkt sich sowohl für diejenigen aus, die Kinder zu betreuen haben, wie auch diejenigen, die keine Kinder haben. Die Förderwirtschaft hat also sowohl:

·       einen Aspekt der direkten Betroffenheit,

als auch

·       einen Aspekt der indirekten Betroffenheit.   

Der direkte Aspekt ist zugleich einsichtig:

·       Die Betreuung ist notwendig, damit das Mitglied (z.B. die Mutter) im Interesse der Gemeinschaft verlässlich wirtschaftlich tätig sein kann.

Der indirekte Aspekt wird einsehbar, weil:

·       Aufgrund der Betreuung von Kindern der Mitglieder, diese  Mitglieder zugunsten der Förderwirtschaft aller Mitglieder anwesend und tätig sein können.

Ihr seht, es kommt also darauf an, dass bei allen „förderwirtschaftlichen Einzelentscheidungen“ argumentiert werden kann, dass dies zugleich im Interesse der Förderwirtschaft (möglichst) aller Mitglieder (Wirkung) erfolgt. …

Nehmen wir ein weiteres Beispiel:

·       Schaffung von „Einkaufsvorteilen“.

Eine Genossenschaft ist zugleich auch eine „Gruppe“. Und  „Gruppen“ schaffen Vorteile, z.B. durch gemeinsamen Einkauf oder Nutzung von Dienstleistungsangeboten. ….

Die Beispiele ließen sich beliebig vermehren, stets kommt es auf plausible Begründungen an, weshalb eine „Maßnahme“ als zulässige „Förderwirtschaft“ zu sehen ist und wann nicht.

Wir empfehlen, nicht nur einen „bunten Strauß“ förderwirtschaftlicher Ideen zu kreieren, sondern dazu auch (ganzheitliche) Begründungen zu definieren.

Der „Förder-Drei-Klang“ könnte etwa lauten:

 

·       Maßnahme definieren

·       Direkte Nutzung erläutern

·       Indirekte (positive) Auswirkungen für alle Mitglieder begründen“.

 

Ziel ist es letztlich, auch eine Steuerprüfung zu überstehen. Gehen Sie stets davon aus, dass weder Steuerberater, noch Steuerprüfer „sattelfest“ beim Thema Genossenschaften allgemein und bezüglich der Thematik „Förderzweck“ im Besonderen sind.

Es gibt eine Menge „förderwirtschaftlicher Ideen“ und somit Vorteile zugunsten der Rechtsform Genossenschaft. Aber man sollte sich bewusst sein, dass nicht alles davon sofort (und einvernehmlich) „abgehakt“ wird. Gut begründete Versuche sind sozusagen das „A&O“ …..

„Coop – Die geniale Erfindung des nachhaltigen Vorteils“

   

Redaktion: AG Coop-FAQ und AG CoopSpirit im QuantenInstitut IWMC                                               Kontakt: info@quanteninstitut.de  Hinweis: Fragen sind ggf. redaktionell gekürzt.

In Fragen der Kooperation werden wir beraten vom SmartCoop Forschungsinstitut (SVFI) des Bundesverbandes MMW e.V. (Cooperations- u. Genossenschaftswirtschaft)

 

 

 

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