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Frage: |
Wir haben in unserem Sportverein
gehört, dass man mit Genossenschaften gut Steuern sparen könne. Ein
Vermögensberater, zugleich Mitglied in unserem Verein, hat demnächst zu einer
Beratungsveranstaltung eingeladen. Er will unterstützen bei der Gründung von
Genossenschaften für Vereinsmitglieder. Vereinsmitglieder bekommen von ihm
einen „Vereinsrabatt“ von 50%. Dennoch ist der Preis pro Gründung immer noch
recht hoch, ca. 5.000.- bis 7.000.- EURO. Gerechtfertigt sei der Preis
aufgrund enormer Steuervorteile, die locker mit einer Genossenschaft im
ersten Jahr bereits eingespielt sein könnten, je nach Immobilienvermögen der
Gründer. ….. Und außerdem bekäme der Verein
noch eine gute „Spende“ für jede gegründete Genossenschaft, was auch wiederum
den Vereinsmitgliedern zukommen würde. …. Der Berater meinte, das sei doch
ein „Superding“: Steuern sparen der Mitglieder, sponsern des Vereins, …. Wenn
das viele Mitglieder machen, könne man endlich ein neues Vereinshaus bauen
und neue Mitglieder anwerben. …. Unsere Frage: Geht so etwas überhaupt
und welches Risiko haben dabei Mitglieder, wenn es doch nicht
funktioniert? |
Antwort |
·
Förder-Motiv – Steuerersparnis Fall A – WIR wird gesagt – „Ich“ ist gemeint! Es ist als originäres „Gründungs-Prinzip“ (auch wenn das nicht offen so
genannt wird) eigentlich kein „Förderprinzip“. Dies gilt zumal, wenn leicht
erkennbar ist, dass eigentlich der Initiator die übrigen Mitglieder lediglich
„benutzt“, um selbst (also eigene) Steuern zu sparen. Hier dient die
Gemeinschaft nur dem Initiator, seine eigenen Vorteile – also nicht die aller
Mitglieder – zu fördern. Der „WIR-Gedanke“ wird sozusagen auf den
„Ich-Gedanken“ reduziert. So ist WIR aber nicht gemeint. Fall B – WIR wird gesagt – „WIR“ ist auch gemeint! Anders könnte der Vorgang zu bewerten sein, wenn sich gezielt drei oder
mehr „Personen“ zusammentun, weil sie damit – potenziell für alle drei –
(besser als allein) z.B. Steuern sparen könnten. Damit würde der (definierte) „Förderzweck“ dieses „Steuerersparnis-Motiv“
bereits zum Ausdruck bringen und der Unternehmensgegenstand würde näher
beschreiben, wie und womit genauer, das Ziel erreicht werden soll. Die Mitglieder-Förderung ist entweder wirtschaftlich, sozial oder kulturell
bezogen. Da es sich bei einer Genossenschaft um einen
„Wirtschaftsbetrieb“ (Unternehmens-Form) handelt, kann der natürlich auch
„soziale“ und „kulturelle“ Ausprägungen haben, bleibt aber stets ein
„Unternehmen“. Man kann also nicht grundsätzlich sagen, dass: ·
„Steuern-Sparen“ ein Grund
sein kann, um die Gründung einer Genossenschaft infrage zu stellen. Sie jedoch als „verdeckte individuelle Steuer-Oase“
darzustellen, lässt die Gründung vermutlich daran scheitern, dass eigentlich
die übrigen Mitglieder der Genossenschaft lediglich dazu „benutzt“
werden, um das „individuelle“ Ziel (Steuer-Vorteil) zu erreichen. …. Wird die faktische „Wahrnehmungsfähigkeit“ der Förderwirtschaft
jedoch auf einen einzelnen Initiator reduziert, macht dies die Wahl einer
Genossenschaft unmöglich, weil der „Förderzweck“ ein individueller und
kein „genossenschaftlicher“ (ganzheitlich kooperativer) ist, auch wenn es
(theoretisch) anders dargestellt sein sollte. Machen wir es deutlicher: Schließen sich (mindestens) drei Personen zusammen, die allesamt
„förderwirtschaftliche Nutznießer“ dieser Genossenschaft sein können
und wollen und ist eine nachhaltige wirtschaftliche, soziale oder kulturelle „Erwerbswirtschaft“
zu erkennen, spricht eigentlich nichts dagegen, dies – egal was zu fördern
wäre – abstrakt generell als Genossenschaft zu tun. … Wäre dem nicht so, würde entweder keine Eintragung als Genossenschaft
erfolgen oder wird eine spätere Auflösung (Liquidation) zu befürchten sein. Das Verhalten dieses von Ihnen geschilderten „Immobilienberaters“ deutet
nicht darauf hin, dass er/sie wirklich das „Prinzip Genossenschaft“
bereits verstanden hat. Solche Fälle sind nicht ganz unbekannt. Ob die Gründung einer Genossenschaft solche „Preise“ erfordert, sollte
vom „Beratungs-Input“ abhängen. Wenn Sie möchten, senden Sie uns das „Angebot“
zu, wir werden dazu Hinweise geben. Auch hier geht es eigentlich nicht zuvörderst
um den Preis, eher um das ausgewogene Verhältnis von „Preis und
Leistung“…. Wir empfehlen: ·
Gehen Sie auf solche Angebote ein, sollten Sie
darauf achten, eine „Rücktrittsklausel“ einzufügen. Damit wäre zumindest
sichergestellt, dass keine Kosten entstehen für eine Leistung, die nicht
zum erwünschten Erfolg führt. … Das Konzept ist insgesamt gesehen (Vorteil für Genossenschaft und
zugleich Vorteil für den Verein) durchaus nachvollziehbar. …. Wir betonen ausdrücklich, dass Genossenschaften keine „sozialen
Hemmschwellen“ haben, also lediglich eine Veranstaltung für
„Sozialausgleich“ sind, sondern dass es zuvörderst einzig darum geht,
das „Förder-Prinzip“ (theoretisch
für alle Mitglieder) zu gewährleisten. Somit wäre auch eine
Genossenschaft denkbar, deren Mitglieder erkannt hätten, dass es leichter
wird „vermögender“ zu werden, wenn man sich zusammenschließt. Täglich beraten Steuerberater andere Unternehmensformen mittels
ausgeklügelter Konzepte „Steuern“ zu sparen (sogar durch Verlagerung von Betriebsstätten)…..
Wer sich aufregt darüber, wenn man daran denkt, auch „Steuerlasten“ in
„Genossenschaft“ zu minimieren, hat nicht verstanden, was es heißt: ·
„Coop ist die geniale Erfindung des
ganzheitlichen Vorteils“. Erinnern wir uns was Herr Raiffeisen vor über 200 Jahren sagte ·
„Was der Einzelne nicht schafft, schafft die
Gemeinschaft“ Er sagte nicht, dass dieses Prinzip nur zur „Armutsbegrenzung“ zu
dienen habe. … Die Zeiten und Situationen haben sich inzwischen deutlich gewandelt,
aber das Prinzip Mitglieder-Förderung hat hat mehr denn je seine
Bedeutung und Güligkeit bewahrt: ·
Kooperation ist natürlich, effektiv und
effizient! Unser Körper nutzt dies faszinierend. Er fragt auch nicht, ob nun eher
unser Herz, die Lunge, eher die Augen oder unser Hirn zu „versorgen“ sind. Es gibt in der Kooperation keine Wertigkeit oder Dominanz. Überträgt man
dies Prinzip auf „Gesellschaft“, dann wird deutlich, wie „komisch“ es ist, „soziale
Kriterien“ als kooperatives „Selektions-Instrument“ zu definieren. Denn unser Körper käme nicht auf die Idee, zu entscheiden, dass Organ A
oder B unversorgt zu belassen wäre. So ist es aber, wenn eine Genossenschaft zustandekommt, obwohl einige
Mitglieder von den erkannten Vorteilen faktisch ausgeschlossen wären. Also: ·
Der gilt Förderzweck für Alle – oder es ist eben
keine Kooperation (Genossenschaft)! |
Redaktion: AG
„Coop-FAQ“ im IWMC QuantenInstitut
Kontakt: info@quanteninstitut.de Hinweis: Fragen sind ggf. redaktionell gekürzt, ohne den Inhalt zu verändern. |
In Fragen
der Kooperation werden wir beraten vom SmartCoop Forschungsinstitut (SVFI)
des Bundesverbandes MMW e.V. (Cooperations- u. Genossenschaftswirtschaft) |
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