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Hier präsentieren wir eine Auswahl von Blogs aus den Fachgruppen des MMW-Bundesverbandes. Wir möchten besonders auf die "Dialog-Form" einiger Fachgruppen hinweisen. Wichtig an dieser Form: Das Gespräch mit der "Praxis". Natürlich sind auch die "Theoretiker" herzlich zum Dialog eingeladen. ... (Koordination und Redaktion: Gerd K. Schaumann)

2.3.21

Selbstorganisations-Vereinbarungen (SOV) - Ein Instrument, damit (hierarchische) Koopertionen intern optimaler zusammenwirken.

 

Essenz

Ab einer bestimmten Größe einer Genossenschaft, beginnt sich „bezahlte Professionalität“ (Vorstand) anzubieten. Dies kann erforderlich sein, führt aber zu einer Ungleichgewichtigkeit, was man auch als „Tendenz zum Herrschaftswissen“ bezeichnen könnte. Zur Vermeidung von unnötigem „Stress“ bietet sich an, rechtzeitig über „elegante“ Lösungen zur „Stressvermeidung“ nachzudenken und ggf. auch einzuführen. Es geht nicht um „Misstrauen“, es geht um „Professionalität“ zum Erhalt der Vertrauenskultur. Genossenschaften sind Teil des Kooperations-Sektors und sie sollten sich befähigen können, adäquate „Vorbild-Lösungen“ zu entwickeln. Selbstorganisations-Vereinbarungen“ (SOV) wirken quasi als Vorbild und „SOG“ zur Veränderung des „Konkurrenz-Systems. Warum? Weil alles z.B. „transparenter“ wird …   

Frage:

Wir erleben immer wieder, dass unser Vorstand über einen Wissensvorsprung verfügt. Wir stecken entweder nicht in der Thematik drin, weil wir den AR-Job nur „nebenberuflich“ machen. Dann wird uns auch gern entgegengehalten, dass das Ergebnis bereits mit dem Prüfungsverband abgestimmt sei. Nennen wir es mal so: Der Vorstand verfügt über „Herrschaftswissen“, ist „hauptberuflich“ tätig – ein recht ungleichgewichtiges Verhältnis, das recht „nervig“ ist, weil unser Vertrauen in letzter Zeit doch etwas geschwunden ist. Wenn es so etwas wie eine „Psychotherapie“ für Genossenschafts-Vorstände gäbe, würden wir ihm einige „Sprechstunden“ finanzieren. …

Gibt es auch andere, wirksame Lösungen?

 

Fragestellung: Aufsichtsrat einer größeren Genossenschaft

Antwort

Wenn jemand „hauptberuflich“ eine Funktion ausübt, entsteht zwangsläufig so etwas wie ein „Informations-Vorsprung“ gegenüber den „Nebenberuflern“, was die Aufsichtsräte fast alle sind.

Wir würden dazu ganz pragmatisch vorgehen und eine Vereinbarung schließen, die wir „Selbstorganisations-Vereinbarung (SOV)“. Wir lehnen uns durchaus an Vereinbarungen an, die Betriebsräte schließen. Deren Situation ist scheinbar durch den „Gegnerbezug“ (Konkurrenzunternehmen) anders als in „Kooperations-Unterunternehmen“ wie dies Genossenschaften eigentlich sind. Natürlich könnte man auch solche Regelungen in den „Geschäftsordnungen“ von Genossenschaften (Vorstand und/oder Aufsichtsrat) „verorten“, aber uns erscheint es sinnvoll, etwas völlig Neues einzuführen, um der Situations-Lösung mehr Gewicht zu geben. In einer solchen „SOV“ sollte mindestens – bezogen auf euere Fragestellung und abhängig von Größe und Komplexität der Aufgabe -  geregelt sein:

·       Regelmäßige Weiterbildung der Amtsinhaber

·       Zeitliche Freistellung zur Aufgabenwahrnehmung

·       Ausstattung mit Fachliteratur

·       Kontakt zwischen Aufsichtsräten gleicher oder ähnlicher „Branchen“

·       Kontakt zum „Verbandsjustitiar“ oder einen (kompetenten)Berater des Vertrauens.

Bei engagierten Betriebsräten hat man inzwischen auch Regelungen getroffen, externen Sachverstand (Experten) zu schwierigen Sitzungen oder speziellen Themen hinzuzuziehen.

Und wenn auch das alles nichts nützt, könnte man wie folgt argumentieren/votieren:

·       Der Vorgang ist zu komplex, um von uns in seiner gesamten „Tragweite“ beurteilt werden kann. Wir werden eine „fachliche Expertise“ einholen. …

Diese „Expertise“ kostet natürlich meist Geld und deshalb sollte dies genauer in der GO des Aufsichtsrates geregelt sein. …

Die Erfahrung zeigt aber: Allein dass eine solche Regelung besteht, führt bereits dazu, dass sich mehr „Verständnis und Verständigung“ ereignet und man faire Kompromisse sucht und auch meist findet. …

Unser Tipp:

·       Stellt zu nächsten Generalversammlung einen solchen Antrag, lasst ihn beraten und beschließen.

Auch dort kommt es nicht unbedingt darauf an, on ein solcher Antrag die Mehrheit bekommt. Wichtiger ist, dass eine Art „Problembewusstsein“ reift. …

Kooperation – Die Geniale Erfindung des gemeinsamen Vorteils …

Redaktion: AG „CoopInstitut“ im IWMC QuantenInstitut  Kontakt:  info@quanteninstitut.de                       Hinweis: Fragen ggf. redaktionell  gekürzt, ohne den Inhalt zu verändern.

In Fragen der Kooperation werden wir beraten vom SmartCoop Forschungsinstitut (SCFI) des Bundesverbandes MMW e.V. (Cooperations- u. Genossenschaftswirtschaft)

 

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