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Hier präsentieren wir eine Auswahl von Blogs aus den Fachgruppen des MMW-Bundesverbandes. Wir möchten besonders auf die "Dialog-Form" einiger Fachgruppen hinweisen. Wichtig an dieser Form: Das Gespräch mit der "Praxis". Natürlich sind auch die "Theoretiker" herzlich zum Dialog eingeladen. ... (Koordination und Redaktion: Gerd K. Schaumann)

3.3.21

Das "Risiko" Förderwirtschaft in Genossenschaften!

 


Essenz: 

Die Rechtsform Genossenschaft ist ohne die (potentielle) Mitgliederförderung bei Gründung nicht möglich. Das übersehen Viele. Aber auch nach der Gründung kann es zur (zwangsweisen) Auflösung kommen, wenn diese – aus welchen Gründen auch immer – „verlorengeht“;  das wissen nur Wenige. Man sollte das auch nicht herausfordern!

Frage

Ich bin Mitglied in einer Bankgenossenschaft. Weil wir die Mitgliederförderung mögen, beabsichtigen wir eine Dienstleistungsgenossenschaft zu gründen. In der Gründungsberatung haben wir von dem zuständigen Prüfungsverband erfahren, dass wir unsere Gründungskonzept aussagefähiger in Richtung Mitgliederförderung ergänzen sollen. Wir haben erstaunt auf die Raiffeisenbanken verwiesen.

Die lakonische Antwort war:

·       Das ist nicht unsere Aufgabe, wendet euch an deren Prüfungsverband oder an die  Wirtschaftsprüfer-Kammer, die dort die Qualitätssicherung macht.

Was ist nun richtig: oder wird hier nach „zweierlei Maß gemessen“? …

Antwort

Die Aussage eures Prüfungsverbandes ist korrekt. Gerade aktuell, wird dieses Thema von Registergerichten aufgegriffen. Allerdings ist uns unklar, weshalb man Prüfungsverbänden auferlegt, sich einer „Qualitätsprüfung“ durch die Wirtschaftsprüfer-Kammer zu unterziehen und es bis heute nicht gelungen ist, die „Essenz“ von Genossenschaften, die „Mitgliederförderung“ darin einzubeziehen. Wir würden das mit einer „TÜV-Prüfung“ vergleichen wollen, bei der das wichtigste Teil eines Autos – die Bremsen – in einem tendenziell „hochgradig verkehrswidrigen“ Zustand sind, aber dieser Aspekt keinen interessiert, weil die Bremsen bei der TÜV-Prüfung nicht Teil der „TÜV-Prüfung“ sind. Macht das Sinn?

Am Besten ihr fragt mal bei eurem zuständigen Abgeordneten nach. Wir sind sicher, der kennt die Situation nicht.

Wir wollen das nicht weiter vertiefen, aber auf folgendes aufmerksam machen:

·       Wenn eine Genossenschaft mit einem Förderzweck eingetragen wird und danach „klammheimlich“ den Förderzweck wieder „vergisst“, kann auch das problematisch werden und zur „Zwangsauflösung“ dieser Genossenschaft führen. …

Ihr müsst euch nun keine „Sorgen“ machen, dass eure Raiffeisen-Hausbank „aufgelöst“ wird, oder vorsorglich in eine andere Rechtsform wechselt. Noch ist deren „Lobby“ stark genug, um das „Kunststück“ hinzubekommen, dass irgendwie mit „zweierlei Maße“ gemessen werden kann …

Fragt auch dazu mal den Aufsichtsrat, den Prüfungsverband, die Wirtschaftsprüfer-Kammer zu dieser konkreten und allgemeinen Genossenschafts-Banksituation oder fragt halt auch wieder euren Wahlkreisabgeordneten. ….

PS:

·       Eure Antworten würden uns schon interessieren! ….

 

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Redaktion: Fachgruppe GenoGenial - im SmartCoop ForschungsInstitut (SCFI) des MMW (Bundesverband der Cooperations- und Genossenschaftswirtschaft)   (info@menschen-machen-wirtschaft.de)

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