Essenz: Die Rechtsform
Genossenschaft ist ohne die (potentielle) Mitgliederförderung bei Gründung nicht
möglich. Das übersehen Viele. Aber auch nach der Gründung kann es zur
(zwangsweisen) Auflösung kommen, wenn diese – aus welchen Gründen auch immer –
„verlorengeht“; das wissen nur Wenige.
Man sollte das auch nicht herausfordern! |
Frage |
Ich bin Mitglied in einer Bankgenossenschaft. Weil wir die
Mitgliederförderung mögen, beabsichtigen wir eine
Dienstleistungsgenossenschaft zu gründen. In der Gründungsberatung haben wir
von dem zuständigen Prüfungsverband erfahren, dass wir unsere Gründungskonzept
aussagefähiger in Richtung Mitgliederförderung ergänzen sollen. Wir haben
erstaunt auf die Raiffeisenbanken verwiesen. Die lakonische Antwort war: ·
Das ist nicht
unsere Aufgabe, wendet euch an deren Prüfungsverband oder an die Wirtschaftsprüfer-Kammer, die dort die
Qualitätssicherung macht. Was ist nun richtig: oder wird hier nach „zweierlei Maß gemessen“? … |
Antwort |
Die Aussage eures
Prüfungsverbandes ist korrekt. Gerade aktuell, wird dieses Thema von
Registergerichten aufgegriffen. Allerdings ist uns unklar, weshalb man
Prüfungsverbänden auferlegt, sich einer „Qualitätsprüfung“ durch die Wirtschaftsprüfer-Kammer
zu unterziehen und es bis heute nicht gelungen ist, die „Essenz“
von Genossenschaften, die „Mitgliederförderung“ darin einzubeziehen. Wir
würden das mit einer „TÜV-Prüfung“ vergleichen wollen, bei der das wichtigste
Teil eines Autos – die Bremsen – in einem tendenziell „hochgradig verkehrswidrigen“
Zustand sind, aber dieser Aspekt keinen interessiert, weil die Bremsen bei
der TÜV-Prüfung nicht Teil der „TÜV-Prüfung“ sind. Macht das Sinn? Am Besten ihr
fragt mal bei eurem zuständigen Abgeordneten nach. Wir sind sicher, der kennt
die Situation nicht. Wir wollen das nicht
weiter vertiefen, aber auf folgendes aufmerksam machen: ·
Wenn eine
Genossenschaft mit einem Förderzweck eingetragen wird und danach „klammheimlich“
den Förderzweck wieder „vergisst“, kann auch das problematisch werden und
zur „Zwangsauflösung“ dieser Genossenschaft führen. … Ihr müsst euch nun
keine „Sorgen“ machen, dass eure Raiffeisen-Hausbank „aufgelöst“ wird, oder
vorsorglich in eine andere Rechtsform wechselt. Noch ist deren „Lobby“ stark
genug, um das „Kunststück“ hinzubekommen, dass irgendwie mit „zweierlei
Maße“ gemessen werden kann … Fragt auch dazu
mal den Aufsichtsrat, den Prüfungsverband, die Wirtschaftsprüfer-Kammer zu
dieser konkreten und allgemeinen Genossenschafts-Banksituation oder fragt halt
auch wieder euren Wahlkreisabgeordneten. …. PS: ·
Eure Antworten
würden uns schon interessieren! …. Bewussteins-Wandel ist der „Taktgeber“ für den Kooperativen
Wandel |
Redaktion: Fachgruppe GenoGenial - im SmartCoop
ForschungsInstitut (SCFI) des MMW (Bundesverband der Cooperations- und Genossenschaftswirtschaft) (info@menschen-machen-wirtschaft.de) |
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