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Hier präsentieren wir eine Auswahl von Blogs aus den Fachgruppen des MMW-Bundesverbandes. Wir möchten besonders auf die "Dialog-Form" einiger Fachgruppen hinweisen. Wichtig an dieser Form: Das Gespräch mit der "Praxis". Natürlich sind auch die "Theoretiker" herzlich zum Dialog eingeladen. ... (Koordination und Redaktion: Gerd K. Schaumann)

7.12.21

Die Anzahl der Genossenschaften sinkt stetig weiter!

 

 

*Presse-Information des Bundesverbandes MMW*

 

 

Thema:

 

Die Anzahl der Genossenschaften sinkt stetig weiter!

Prognosen für 2022 lauten 7600 – jetzt ist Politik gefordert!

 

Der Hintergrund

 

Nach „außen“ scheint alles in Ordnung zu sein. Aber der Anschein täuscht gewaltig.

Die Anzahl der Genossenschaften ist vom Jahr 2000 (9094) bis zum Jahr 2020 (7632) um fast 1500 Genossenschaften gesunken!

Die Schätzung bis Ende 2021 deuten noch weitere Verluste an:

Ende 2021 wird es in Deutschland nur noch 7.600 (!) Genossenschaften geben!

Eine „Trendumkehr ist nicht zu erkennen.

Jetzt ist die Politik gefordert. … 

 

Die MMW-Position

 

Wer die seit Jahren positiven Entwicklungen in unseren Nachbarländern (Frankreich, Italien, Spanien, etc.) mit der in Deutschland vergleicht – denn in diesen Ländern  „boomt“ der Zuwachs an Genossenschaften (!) - muss sich herausgefordert fühlen.

Die neue Bundesregierung sollte deshalb zeitnah eine „Enquete-Kommission“ einrichten, um Maßnahmen zu beschließen, die zeitnah zu einer wirksamen „Trendumkehr“ führen. Gerade jetzt ist es wichtig, dass dem Grundanliegen von 2/3 der deutschen Bevölkerung nach mehr „Miteinander“ entsprochen wird. Die dafür wichtigste und wohl stimmigste Rechtsform, ist zweifellos die Genossenschaft!

Um zu verdeutlichen, worum es geht, über welches „Zuwachs-Potential“ man auch in Deutschland verfügen könnte, soll ein Vergleich mit unserem Nachbarn Frankreich angeführt werden. Unter Berücksichtigung der Bevölkerungsunterschiede beider Länder, müssten wir in Deutschland ca. 35.000 (!) haben. Das ist ein „Fehl zum Soll“ von ca. 28.000 (!) Genossenschaften.

Jetzt ist politisches Handeln geboten, das vor allem an den Bereichen ansetzen sollte, die den Unterschied zwischen den Vergleichs-Ländern ausmacht!

Ein wesentlicher Unterschied ist diesbezüglich z.B. die Zwangsmitgliedschaft von Genossenschaften in Verbänden, die Pflichtprüfung für jede Genossenschaft (auch die Kleinsten!)  und die damit verbundene „Staatsaufsicht“.

Der Auftrag, die, Ziele und Empfehlungen für eine solche „Enquete-Kommission“, liegen recht deutlich auf der Hand.

Es geht – allgemein gesagt - um:

 

·         Bestandsaufnahmen, Ursachenerforschung, innereuropäische Vergleiche und zeitnahe, intelligente politische Veränderungen, wie z.B.:

A.   Bedarf es einer tiefgreifenderer (politischen) Ursachen-Analyse und entsprechender – zukunftsweisender – Entscheidungen?

B.   Sollte umgehend das seit 2013 (!) als Entwurf vorliegende Gesetz zu einer Kooperations-Gesellschaft (KoopG) in Kraft gesetzt werden?

C.   Da sich offensichtlich der deutsche „Sonderweg“ in Genossenschaftsfragen nicht bewährt hat, sollte auch eine – längst überfällige – „EU-Harmonisierung“ auf der Tagesordnung stehen.

D.  Da auch die Dominanz der „Spitzenverbände“ (DGRV und GdW) im sog. „Freien Ausschuss“ sich wohl nicht bewährt hat, sollte nunmehr die politische Interessenvertretung von Genossenschaften auf eine breitere Basis gestellt werden.

E.   Die sog. Qualitätssicherung für Genossenschaften - in Verbindung mit der Wirtschaftsprüferkammer - hat sich in der bisherigen Form nicht bewährt und ist deshalb zeitnah neu zu organisieren. Sie klammert z.B. den wichtigsten Aspekt für Genossenschaften, die Mitgliederförderung vollständig aus. Im Interesse des Bürokratieabbaus sind Genossenschaften unter 6 Mio. Bilanzsumme  sofern sie kein Bank- oder ähnliches Geschäft betreiben – sind analog z.B. von GmbHs, von dieser Art der Qualitätssicherung vollständig auszunehmen.      

F.   Außerdem wäre zu prüfen – sofern man es beibehalten möchte -, dass die 8 Genossenschafts-Institute an deutschen Universitäten nunmehr in den Universitätsbetrieb (staatlich oder privat) integriert oder davon deutlich separiert werden.

G.  Es sollte dafür geworben werden – z.B. mit der KMK gemeinsam -, Studiengänge für Kooperationswissenschaften aufzubauen und diese mit hinreichend Mitteln auszustatten. Dabei geht es nicht darum, „Sonderbereiche“ zu schaffen, sondern die Traditionellen Studienbereiche alternativ auch „kooperationswissenschaftlich“ ausgerichtet anzubieten.   

H.  Für den Bereich Genossenschaftsbanken sollte ein eigenständiges „Genossenschafts-Banken-Gesetz“ geschaffen werden. Es hat sich nicht bewährt, „Kleinstgenossenschaften“ und Bank-Genossenschaften in dem gleichen Gesetz „unterzubringen“, zumal auch die „Kooperations-Gesellschaften“ dort integriert werden sollen.

I.    Es ist zu prüfen, ob nicht zumindest ein Bereich „Kooperations-Politik“ im Bundeswirtschaftsministerium geschaffen werden kann und dafür eine „Staatssekretär-Position“ geschaffen wird.

 

Weiterhin sollte über folgende Fragen ernsthaft nachgedacht werden, um zeitnah nicht nur den Trend zur Abnahme von Genossenschaften umzukehren, sondern Genossenschafts-Gründungen attraktiver zu machen, vor allem in neuen Segmenten, wie z.B. der Unternehmensnachfolge, der Existenzsicherung von Kleinbetrieben mittels Genossenschaften und Kooperationen, die „Sanierung“ von Vereinen in Verbindung mit Genossenschaften, diverse Formen der Bürgergenossenschaften, Gewerbeansiedlung, Entwicklungen des ländlichen Raumes oder von PlattformCoops (Kooperationen – nicht nur, aber auch - als Alternativen zur Dominanz von „Amazon“ oder ähnlichen Groß-Strukturen).

Natürlich werden, eher müssen, Genossenschaften im Rahmen der „ökologischen Neuausrichtung“, zweifellos eine gewichtige Rolle spielen…

 

Wichtig im Rahmen eines „Genossenschaftlichen (kooperativen) Aufbruchs“ wird auch sein, deutliche (politische) Signale zu geben. Dazu gehören z.B.:

 

·         Steuerliche Anreize (vor allem zum zeitnahen Eigenkapitalaufbau). Hier wäre z.B. denkbar, die Gewinne in der Startphase steuerlich zu befreien oder erheblich zu entlasten, sofern diese Gewinne zum Eigenkapitalaufbau genutzt werden.

·         Spezielle Förderprogramme für genossenschaftliche/ kooperative Startups

·         Eine „Werbeaktion“, z.B. mit dem Namen „Kooperativer Aufbruch“. Damit würde deutlich, dass man wirklich (politisch) will – statt nur über „Wollen“ zu sprechen.

 

Der sog. „Freie Ausschuss“ dem lediglich die Spitzenverbände DGRV und GdW angehörten, hat – deutlich erkennbar – sein Ziel verfehlt. An seine Stelle sollte umgehend ein „Ausschuss für Kooperationen und Genossenschaften (AfKG)“ treten. Hierin sollten  nunmehr – neben allen Spitzenverbänden - auch Verbände und Organisationen einbezogen werden, die die genossenschaftliche Basis oder Teilbereiche des Genossenschaftssektors vertreten.  Der AfKG  wäre fortan eine (ständige) Einrichtung, die als  „qualifiziertes Beratergremium“ zur und für die Politik fungiert.

 

Kooperation – Eine wichtige Option für die Zukunft

 

 Berlin/Dessau P3-02-12-21

Redaktion: Bundesverband MMW – Menschen Machen Wirtschaft e.V.

Dachverband für das ganzheitliche u. zukunftsfähige Cooperations- und Genossenschaftswesen  - Spitzenverband für das Genossenschaftswesen  (www.bundesverband-mmw.de)

 

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