Unsere Blogs

Hier präsentieren wir eine Auswahl von Blogs aus den Fachgruppen des MMW-Bundesverbandes. Wir möchten besonders auf die "Dialog-Form" einiger Fachgruppen hinweisen. Wichtig an dieser Form: Das Gespräch mit der "Praxis". Natürlich sind auch die "Theoretiker" herzlich zum Dialog eingeladen. ... (Koordination und Redaktion: Gerd K. Schaumann)

2.4.22

Zukunftsfähige Genossenschafts-Politik

 

 

*Zukunftsfähige Genossenschaftspolitik*

 

- Positionspapier -

 

Thema:

 

Genossenschaften sind jetzt politisch wichtiger denn je!

Die Mitgliederförderung ist das „Grundgesetz“ jeder eG

Finanzbehörden schränken – eigenmächtig und rechtswidrig - die Mitgliederförderung von Genossenschaften ein!

 

Der Hintergrund

 

Anders als politisch gewollt – und in anderen EU-ändern vorbildlich gelöst - scheint es dem Genossenschaftsbereich in Deutschland nicht zu gelingen, die Anzahl der Genossenschaften zu steigern. Im Vergleich zu Frankreich müsste es in Deutschland ca. 35.000 Genossenschaften geben. Tatsächlich sind es jedoch weniger als 8.000 (!). Die Zahlenangaben schwanken zwischen 7.000 bis 7.600.

 

Und dabei wäre die Genossenschaft eine ideale Rechtsform, um wichtige gesellschaftliche Themen zur Lösung zu bringen. Dazu gehört z.B.:

Ø  Die sich ständig weiter öffnende Schere im Bereich der Vermögensverteilung zu stoppen oder sogar umzukehren.

Ø  Die Partizipation der Beschäftigten in und an Unternehmen zu intensivieren (MitUnternehmer).

 

Die Regierungskoalition wäre gut beraten, sich deshalb intensiver mit der Neugründung von Genossenschaften zu befassen. Kreative Lösungen für Gründungswillige wären z.B. Steuererleichterungen in den ersten 3 Jahren, sofern die erzielten Gewinne zum Eigenkapitalaufbau der neu gegründeten Genossenschaften genutzt würden. Außerdem wäre der Gründungsvorgang kostenmäßig zu entlasten und „Bürokratie-Abbau“ wirklich zu realisieren.

Auch die (gesetzliche) Prüfungspflicht wäre näher anzusehen. Wer eine GmbH oder UG gründet, hat keine „Gründungs-Prüfung“ und eine GmbH muss sich erst ab einer Bilanzsumme von 6 Mio. der Prüfung eines Wirtschaftsprüfers bedienen. Neben diesen Kosten, ist auch der Verwaltungsaufwand erheblich.

Genossenschaften benötigen eine „Gründungs-Prüfung“, die Pflichtmitgliedschaft in einem Prüfungsverband und sind alle 2 Jahre bzw. jährlich zu prüfen, sofern ihre Bilanzsumme 2,0 Mio übersteigt.

  

Ø  Warum sollte man eigentlich eine Genossenschaft gründen? Natürlich, weil man davon überzeugt ist, dass Kooperation Sinn macht.

 

Aus Sicht des Gesetzgebers macht es ebenfalls viel Sinn, denn die Rechte von „Teilhaber-Beschäftigten“ sind gemeinsam zu gestalten und auch die Vermögensbildung ist quasi selbst „beeinflussbar“.

Warum? Weil eine Genossenschaft nur gegründet werden kann, wenn sie ihre Mitglieder fördert. Die Pflicht zur Mitgliederförderung ist sogar gesetzlich „verbrieft“! Im weiteren Sinne könnte man auch sagen:

 

Die „Genossenschaftliche Mitglieder-Förderung ist eine Art „Besondere Vermögenbildung“. Sie dient – so gesehen - auch durchaus dazu, eklatante Vermögens-Benachteiligungen der Mehrheit der Menschen in unserem Lande zu kompensieren.

 

Den Genossenschaftsbereich intensiver zu fördern, macht also wirklich Sinn, weil damit auch gesellschaftliche „Schieflagen“ (nicht nur bei der Vermögensverteilung und „Teilhaberschaft“ an Unternehmen) zu korrigieren sind.

 

Ø  Es sollte also eigentlich JETZT darum gehen - im Konsens wahrscheinlich aller Parteien - mittels Genossenschafts-Neugründungen, zugleich mehrere gesellschafts-politische Problemlagen intelligent zu „entspannen“ möglicherweise sogar zu lösen!

Grundlage dafür wäre es:

Ø  die Forcierung der Gründung neuer Genossenschaften zu initiieren. Dazu gehören nicht nur Gründungsvereinfachungen und Reduzierung der Gründungskosten.

 

Die vorgenannten politischen Wirkungen ergeben sich insbesondere daraus, dass Genossenschaften – im Gegensatz zu allen anderen Rechtsformen – eine gesetzliche „Förderpflicht“ (genannt Förderzweck) gegenüber ihren Mitgliedern haben.

Genau diese gesetzliche Förderpflicht für Genossenschaften lässt wahrscheinlich werden, dass Neugründungen von Genossenschaften den vorgenannten Einfluss auf positive sozialpolitische Korrekturen haben.

 

Gerade in dieser wichtigen Situation – eine Trendumkehr in Richtung mehr Genossenschafts-Gründungen bewirken zu müssen - kommen Finanzbehörden auf die Idee, das „Herzstück“ jeder Genossenschaft – den „Gesetzlich verpflichtenden Förderzweck“, d.h. die Mitgliederförderung – besteuern zu wollen.

Im Klartext heißt diese Besteuerung:

 

Ø  Minderung bzw. Schwächung der Mitglieder-Förderung!

 

Man könnte es auch so ausdrücken:

Ø  Die Chance zu Korrekturen bei der Vermögensverteilung und zu mehr Partizipation in/an Unternehmen wird quasi zunichte gemacht, zumindest jedoch erheblich geschwächt.

Aber nicht nur das, es scheint auch keine deutlichen Gesetzesgrundlagen zu geben, die legitimieren würden, die Mitgliederförderung zu „besteuern“.

Es geht um (selbstherrliches) „Verwaltungshandeln“ der Finanzämter, die offensichtlich nicht wissen, was sie verursachen:

Ø  Sie nehmen indirekt Einfluss auf das gesetzlich verbriefte „Grundgesetz“ jeder Genossenschaft, die Förderpflicht ihrer Mitglieder!

 

Halten wir also fest:

 

Ø  Das Genossenschafts-Gesetz verlangt Mitglieder-Förderung!. Ohne diese wäre eine Genossenschaft weder zu gründen, noch zu betreiben; sie wäre sogar aufzulösen!

 

Ob sich die Finanzbehörden nun ihrer Folgen bewusst sind oder nicht:

 

Ø  Faktisch mindern sie die Mitglieder-Förderung!

 

Die Finanzbehördern fordern offensichtlich sowohl das Umsatzsteuerrecht, als auch das Einkommensteuerrecht anzuwenden.

 

 Wir wollen hier nicht in Einzelheiten der Begründungen eintreten, sondern

es bei dem Kerngedanken belassen, dass

 

Ø  Dieses Verwaltungshandeln ein Eingriff in die gesetzlich verpflichtende Mitgliederförderung bedeutet.

 

Das Genossenschafts-Gesetz ist eindeutig und verlangt – ohne wenn und aber – die Förderung aller Mitglieder einer Genossenschaft!

 

Derzeit lässt weder das Umsatz-Steuerrecht, noch das Einkommens-Steuerrecht eindeutig erkennen, das es gesetzlich gewollt ist, die Mitglieder-Förderung – grundsätzlich oder teilweise – überhaupt zu besteuern.

 

Diese Besteuerungs-Sicht der Finanzbehörden hat nichts anders zur Folge als faktisch:

 

Ø  Die gesetzlich geforderte und „verbriefte“ genossen-schaftliche Mitgliederförderung einzuschränken!

 

Um solche Verwaltungs-Eingriffe zu legitimieren, wäre wohl zunächst im Steuerrecht eindeutige Regelungen dafür zu schaffen. Solange diese eindeutigen steuerrechtlichen „Spielregeln“ fehlen, würde man jedes Einwirken der Steuerverwaltung im Rahmen der Förderwirtschaft wohl als „rechtswidriges Verwaltungshandeln“ bezeichnen.

 

Was wäre zu tun, wenn Steuerverwaltungsbehörden „Steuerforderungen aufgrund der Mitgliederförderung erheben:

 

A.   Falls Mitglieder „gezwungen“ werden, „Förderzweck-Erträge“ zu versteuern, sollten sie deutlich machen, dass die Zahlungen „vorläufig“ sind und ggf. zurückgefordert werden.

B.  Falls Steuerberater seitens der Finanzverwaltung unter Druck gesetzt werden, sollten sie mittels entsprechendem „Formschreiben“ ihres Verbandes oder der Steuerberaterkammer, sich in geeigneter Form zur „Wehr setzen“.

 

Dringlichkeit und gesamtgesellschaftliche politische Bedeutung würden auch durchaus rechtfertigen:

 

Ø  Über Petitionen betroffener Genossenschaften und Genossenschaftsmitglieder nachzudenken.

Ø  Außerdem sollten sich solche Genossenschaftten bzw. Genossenschaftsmitglieder direkt an ihre zuständigen Wahlkreisabgeordneten (möglichst aller Parten) wenden

Die zuständigen Wahlkreisabgeordneten:

Ø  Für die Genossenschaft:

    Der Wahlkreis, zu dem die Geschäftsadresse der Genossenschaft

    gehört.

Ø  Für betroffene Genossenschaftsmitglieder

Der Wahlkreis, zu dem die Privatadresse des jeweiligen Mitglieds gehört.

Gern unterstützen wir Genossenschaften auch bei Presseerklärungen und Schreiben an Behörden, Parteien und Politiker.

 

Bundesverband MMWCoopGo

    Gerd K. Schaumann

          Vorstand 

 

PS:

 

Gutachten für mehr Rchtssicherheit?

 

Der Bundesverband MMW prüft derzeit die Möglichkeit der Erstellung eines oder mehrerer Rechtsgutachten. Es ist nicht ganz eindeutig, ob der Schwerpunkt eher im Genossenschaftsrecht oder eher im Steuerrrech liegen muss oder ob es zwei unterschiedlicher Rechtsgutachten bedarf.

 

Erläuternde Ergänzungen:

 

Der Bundesverband MMW sieht mit großer Sorge die weiterhin rückläufigen Entwicklungen im Bereich Genossenschaftsgründungen. Wir sehen parallel einen „unlegitimierten“ Eingriff in das Grundgefüge von Genossenschaften, den Förderzweck der Mitglieder.

 

Die neue Bundesregierung hat erklärt – das Genossenschaftswesen in Deutschland zu befördern. Diese Haltung ist dehalb besonders wichtig, weil das Deutsche Genosenschaftswesen – völlig im Gegensatz zu allen anderen EU-Staaten - nicht nur schwächelt, sondern sogar rückläufig ist!

Ø  Die aktuellen Zahlen stehen im Widerspruch zu dem, wie es in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird!

Außerdem sehen wir, dass Genossenschaften wichtige politische Eckpfeiler einer Politik sein können, um:

Ø  Mehr Partizipation der Arbeitnehmer

und

Ø  Eine gerechtere Vermögensverteilung

sowie

Ø  Wichtige ökologische Entwicklungen

in unserem Land anzubahnen und auch herbeizuführen!

 

Was sollte also geschehen, um die Attraktivität des Genossenschaftswesens in Deutschland zeitnah zu erhöhen?

 

Hierzu einige Anregungen:

 

A.  Das Genossenschafts-Gesetz (GenG) überarbeiten:

 

Wesentlicher Gründe für eine „Novellierung des Genossenschafts-Gesetzes“ sind z.B.:

 

·       Die Genossenschafts-Banken in einem eigenständigen Gesetz („Genossenschafts-Banken-Gesetz“) regeln. Erst nach einer „Trennung“ von „Bank-Genossenschaften“ und sonstigen Genossenschaften lässt sich das GenG wirklich zeitgemäß und situativ anpassen. 

·       Außerdem sollte eine – genossenschaftsbezogene – Neuprdnung der „Qualitätssicherung“ erfolgen. Das bisherige System orientiert sich am Maßstab „Banken“. Weil in Bank-Genossenschaften offensichtlich der Förderzweck – das „Herz“ jeder Genossenschaft - nicht unbedingt für „wesentlich“ gehalten wird, findet der Förderzeck auch – seit Einführung der Qualitätsprüfung - keine Berücksichtigung bei der Qualitätsprüfung!

 

B.  Den Förderzweck des Genossenschafts-Gesetzes konkretisieren:

Es ist erstaunlich, dass die Mitglieder-Förderung sozusagen als „Grundgesetz“ jeder Genossenschaft gesehen wird, aber im gesamten Genossenschafts-Gesetz (GenG) keine wirklich konkreteren Ausführ-ungen gemacht werden, WAS dieser Förderzweck eigentlich bedeutet bzw.Wie und Womit er z.B. zu realisieren ist?  

        

C.  Genossenschafts-Recht und Steuerrecht „synchronisieren“ – d.h. aufeinander abstimmen.

 

Genossenschaftsgesetz und Steuergesetze (Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer) sind bisher nicht aufeinander abgestimmt. Daher ergeben sich z.B. Diskrepanzen, wie sich diese derzeit in einigen Genossenschaftsbereichen andeuten. Daraus ergeben sich folgende Probleme:

·       Der Genossenschaftliche Förderzweck ist „gesetzlich“ verpflichtend, wenn auch auslegungsbedürftig, geregelt.

·       Wesentliche (offene) Frage ist z.B., ob die Mitgliederförderung – mit welcher Auswirkung auch immer – überhaupt in „brutto“ und „netto“ aufzuteilen wäre?

·       Hierzu gibt es derzeit keine Gesetzesgrundlage für eine Besteuerung.

·       Wenn es hierzu Regelungen geben soll, dann müssten es sich dabei um eindeutige Wilensbekundungen des Gesetzgebers handeln, weil in die „Substanz“ der Förderung eingegriffen wird!

 

D. Das Recht auf Mitglieder-Förderung kann nicht durch

    Verwaltungshandeln geschmälert werden!    

 

·       Derzeit ist erkennbar dass Verwaltungsbehörden (Steuern) mittels Verwaltungsanordnungen in den Bereich der genossenschaftlichen Migliederförderung „eingreifen“ und „Steuernachzahlungen“ festlegen.

·       Weder das Einkommensteuerrrecht noch das Umsatzsteuerrecht trifft jedoch hierfür Grundlagen.

 

Kooperation – Eine wichtige Option für die Zukunft

 

 Berlin/Dessau P3-03-22

 

Redaktion: Bundesverband MMWCoopGo e.V.

- Dachverband .-

für das ganzheitliche Cooperations- und Genossenschaftswesen

- Spitzenverband -

für das Genossenschaftswesen

Vorstand: Lothar Kühne – Dr. Wolfram Klüber – Gerd K. Schaumann

Kontakt: 06842 Dessau-Roßlau, Oranienbaumer Str.1

Tel,: 0340/2202424

(www.bundesverband-mmw.de info@menschen-machen-wirtschaft.de

 

7.12.21

Die Anzahl der Genossenschaften sinkt stetig weiter!

 

 

*Presse-Information des Bundesverbandes MMW*

 

 

Thema:

 

Die Anzahl der Genossenschaften sinkt stetig weiter!

Prognosen für 2022 lauten 7600 – jetzt ist Politik gefordert!

 

Der Hintergrund

 

Nach „außen“ scheint alles in Ordnung zu sein. Aber der Anschein täuscht gewaltig.

Die Anzahl der Genossenschaften ist vom Jahr 2000 (9094) bis zum Jahr 2020 (7632) um fast 1500 Genossenschaften gesunken!

Die Schätzung bis Ende 2021 deuten noch weitere Verluste an:

Ende 2021 wird es in Deutschland nur noch 7.600 (!) Genossenschaften geben!

Eine „Trendumkehr ist nicht zu erkennen.

Jetzt ist die Politik gefordert. … 

 

Die MMW-Position

 

Wer die seit Jahren positiven Entwicklungen in unseren Nachbarländern (Frankreich, Italien, Spanien, etc.) mit der in Deutschland vergleicht – denn in diesen Ländern  „boomt“ der Zuwachs an Genossenschaften (!) - muss sich herausgefordert fühlen.

Die neue Bundesregierung sollte deshalb zeitnah eine „Enquete-Kommission“ einrichten, um Maßnahmen zu beschließen, die zeitnah zu einer wirksamen „Trendumkehr“ führen. Gerade jetzt ist es wichtig, dass dem Grundanliegen von 2/3 der deutschen Bevölkerung nach mehr „Miteinander“ entsprochen wird. Die dafür wichtigste und wohl stimmigste Rechtsform, ist zweifellos die Genossenschaft!

Um zu verdeutlichen, worum es geht, über welches „Zuwachs-Potential“ man auch in Deutschland verfügen könnte, soll ein Vergleich mit unserem Nachbarn Frankreich angeführt werden. Unter Berücksichtigung der Bevölkerungsunterschiede beider Länder, müssten wir in Deutschland ca. 35.000 (!) haben. Das ist ein „Fehl zum Soll“ von ca. 28.000 (!) Genossenschaften.

Jetzt ist politisches Handeln geboten, das vor allem an den Bereichen ansetzen sollte, die den Unterschied zwischen den Vergleichs-Ländern ausmacht!

Ein wesentlicher Unterschied ist diesbezüglich z.B. die Zwangsmitgliedschaft von Genossenschaften in Verbänden, die Pflichtprüfung für jede Genossenschaft (auch die Kleinsten!)  und die damit verbundene „Staatsaufsicht“.

Der Auftrag, die, Ziele und Empfehlungen für eine solche „Enquete-Kommission“, liegen recht deutlich auf der Hand.

Es geht – allgemein gesagt - um:

 

·         Bestandsaufnahmen, Ursachenerforschung, innereuropäische Vergleiche und zeitnahe, intelligente politische Veränderungen, wie z.B.:

A.   Bedarf es einer tiefgreifenderer (politischen) Ursachen-Analyse und entsprechender – zukunftsweisender – Entscheidungen?

B.   Sollte umgehend das seit 2013 (!) als Entwurf vorliegende Gesetz zu einer Kooperations-Gesellschaft (KoopG) in Kraft gesetzt werden?

C.   Da sich offensichtlich der deutsche „Sonderweg“ in Genossenschaftsfragen nicht bewährt hat, sollte auch eine – längst überfällige – „EU-Harmonisierung“ auf der Tagesordnung stehen.

D.  Da auch die Dominanz der „Spitzenverbände“ (DGRV und GdW) im sog. „Freien Ausschuss“ sich wohl nicht bewährt hat, sollte nunmehr die politische Interessenvertretung von Genossenschaften auf eine breitere Basis gestellt werden.

E.   Die sog. Qualitätssicherung für Genossenschaften - in Verbindung mit der Wirtschaftsprüferkammer - hat sich in der bisherigen Form nicht bewährt und ist deshalb zeitnah neu zu organisieren. Sie klammert z.B. den wichtigsten Aspekt für Genossenschaften, die Mitgliederförderung vollständig aus. Im Interesse des Bürokratieabbaus sind Genossenschaften unter 6 Mio. Bilanzsumme  sofern sie kein Bank- oder ähnliches Geschäft betreiben – sind analog z.B. von GmbHs, von dieser Art der Qualitätssicherung vollständig auszunehmen.      

F.   Außerdem wäre zu prüfen – sofern man es beibehalten möchte -, dass die 8 Genossenschafts-Institute an deutschen Universitäten nunmehr in den Universitätsbetrieb (staatlich oder privat) integriert oder davon deutlich separiert werden.

G.  Es sollte dafür geworben werden – z.B. mit der KMK gemeinsam -, Studiengänge für Kooperationswissenschaften aufzubauen und diese mit hinreichend Mitteln auszustatten. Dabei geht es nicht darum, „Sonderbereiche“ zu schaffen, sondern die Traditionellen Studienbereiche alternativ auch „kooperationswissenschaftlich“ ausgerichtet anzubieten.   

H.  Für den Bereich Genossenschaftsbanken sollte ein eigenständiges „Genossenschafts-Banken-Gesetz“ geschaffen werden. Es hat sich nicht bewährt, „Kleinstgenossenschaften“ und Bank-Genossenschaften in dem gleichen Gesetz „unterzubringen“, zumal auch die „Kooperations-Gesellschaften“ dort integriert werden sollen.

I.    Es ist zu prüfen, ob nicht zumindest ein Bereich „Kooperations-Politik“ im Bundeswirtschaftsministerium geschaffen werden kann und dafür eine „Staatssekretär-Position“ geschaffen wird.

 

Weiterhin sollte über folgende Fragen ernsthaft nachgedacht werden, um zeitnah nicht nur den Trend zur Abnahme von Genossenschaften umzukehren, sondern Genossenschafts-Gründungen attraktiver zu machen, vor allem in neuen Segmenten, wie z.B. der Unternehmensnachfolge, der Existenzsicherung von Kleinbetrieben mittels Genossenschaften und Kooperationen, die „Sanierung“ von Vereinen in Verbindung mit Genossenschaften, diverse Formen der Bürgergenossenschaften, Gewerbeansiedlung, Entwicklungen des ländlichen Raumes oder von PlattformCoops (Kooperationen – nicht nur, aber auch - als Alternativen zur Dominanz von „Amazon“ oder ähnlichen Groß-Strukturen).

Natürlich werden, eher müssen, Genossenschaften im Rahmen der „ökologischen Neuausrichtung“, zweifellos eine gewichtige Rolle spielen…

 

Wichtig im Rahmen eines „Genossenschaftlichen (kooperativen) Aufbruchs“ wird auch sein, deutliche (politische) Signale zu geben. Dazu gehören z.B.:

 

·         Steuerliche Anreize (vor allem zum zeitnahen Eigenkapitalaufbau). Hier wäre z.B. denkbar, die Gewinne in der Startphase steuerlich zu befreien oder erheblich zu entlasten, sofern diese Gewinne zum Eigenkapitalaufbau genutzt werden.

·         Spezielle Förderprogramme für genossenschaftliche/ kooperative Startups

·         Eine „Werbeaktion“, z.B. mit dem Namen „Kooperativer Aufbruch“. Damit würde deutlich, dass man wirklich (politisch) will – statt nur über „Wollen“ zu sprechen.

 

Der sog. „Freie Ausschuss“ dem lediglich die Spitzenverbände DGRV und GdW angehörten, hat – deutlich erkennbar – sein Ziel verfehlt. An seine Stelle sollte umgehend ein „Ausschuss für Kooperationen und Genossenschaften (AfKG)“ treten. Hierin sollten  nunmehr – neben allen Spitzenverbänden - auch Verbände und Organisationen einbezogen werden, die die genossenschaftliche Basis oder Teilbereiche des Genossenschaftssektors vertreten.  Der AfKG  wäre fortan eine (ständige) Einrichtung, die als  „qualifiziertes Beratergremium“ zur und für die Politik fungiert.

 

Kooperation – Eine wichtige Option für die Zukunft

 

 Berlin/Dessau P3-02-12-21

Redaktion: Bundesverband MMW – Menschen Machen Wirtschaft e.V.

Dachverband für das ganzheitliche u. zukunftsfähige Cooperations- und Genossenschaftswesen  - Spitzenverband für das Genossenschaftswesen  (www.bundesverband-mmw.de)

 

7.9.21

Gleichbehandlung für alle Rechtsformen: Staatskontrolle – JA oder NEIN?

 


*CoopGo-Dialoge*

 

Bedürfen Genossenschaften wirklich einer „Staats-Aufsicht“ (Kontrolle)?

 

Intro – (Die Essenz zahlreicher ähnlicher Fragen bzw. Hinweise)

Unter Verweis auf die Länder der EU wird bezweifelt, ob Genossenschaften überhaupt einer solchen „Aufsicht“ bedürfen. Manche „Kritiker“ vermuten sogar: Diese „Kontrolle“ behindert die Entwicklung von Genossenschaften und zeigt, dass der Staat mit zweierlei Maß misst.

Die „Vergleichszahlen“ zeigen deutlich: Die Länder ohne Staatskontrolle sind der bessere Weg.

Was steckt wirklich hinter der Idee der Kontrolle? Und was wäre zu tun?   

 

Die „CoopGo-Dialoge“-Sicht

Was unterstellen Politiker – bewusst oder unbewusst - , wenn sie regeln, dass (nur) Genossenschaften einer „Staatsaufsicht“ bedürfen?

Entweder:

·       Die Teilhaber einer Genossenschaft sind „dümmer“ als die anderer Rechtsformen.

·       Genossenschaften könnten – wie auch immer – sich als „Problem“ für eine definierte „Rolle“ im Staat herausstellen. Diese „Rolle“ kann sowohl gesellschaftspolitisch, wie auch wirtschaftspolitisch definiert sein.

Bisher ist nur erkennbar, dass diese Kontrolle eher zum Nachteil der Menschen in Genossenschaften wirkte. …

Das Jahr 1934 ist ein wichtiger Erinnerungspunkt. Dort wurde diese Staatsaufsicht eingeführt. Die Nationalsozialisten wussten damals genau, warum „Aufsicht“  notwendig war. …

Genau diese „Kontrolle“ wurde in die Gesetzgebung nach 1945 „übergleitet“.

·       War man sich bewusst, was man tat?

Im Jahre 2024 wird diese Art „Staatsaufsicht“ dann 90 Jahre alt. …

Inzwischen hat sich die Welt erheblich verändert; auch die Menschen. …

Es wäre nunmehr an den Verbänden die sich offensichtlich sehr gut wirtschaftlich mit dieser Art von „Aufsicht“ arrangiert haben, deutlich zu machen, dass sich die Zeiten geändert haben. ..

Leider scheint es  keine Verbände zu geben, die wirklich aus der Sicht der Menschen in Genossenschaften denken. …

Schon diese Frage sucht bisher vergeblich überzeugende Antwort:

·       Was ist in Deutschland anders, als in anderen EU-Staaten, in denen Genossenschaften und deren Mitglieder gut ohne „Zwangsmitgliedschaft“ in Genossenschaften auskommen.

Dass Genossenschafts-Banken wahrscheinlich der „Staatsaufsicht“ bedürfen, könnte sein. Aber damit den gesamten Genossenschafts-Sektor zu belasten, ist nicht nur unklug, sondern auch sogar „genossenschafts-schädlich“.

Man schafft dafür einfach ein „Genossenschafts-Banken-Gesetz“, denn die anderen Genossenschaftsformen müssen sich derzeit nach den „Banken“ richten. Die sog. Qualitätsprüfung ist ein seltsames Beispiel dafür. …

Der „Kontroll-Erfolg“ lässt sich sehen:

·       Weniger als 8.000 Genossenschaften in Deutschland!

Vergleichen wir das mit Frankreich, müssten wir in Deutschland eigentlich 35.000 (!) Genossenschaften haben. …

Wir sind sicher, dass Deutschland nicht nur nicht „EU-konform“ handelt, sondern auch „genossenschafts-schädlich“!

Angeblich war Deutschland mal führender „Ideengeber“ in Sachen Genossenschaft. …

Was hindert die Verbände eigentlich „Farbe“ zu bekennen und ehrlich zu sagen:

·       Wir leben gut von und mit der „Staatsaufsicht“.

Wenn man wirklich Gutes anzubieten hat, brauchte man sich eigentlich keine „Sorgen“ zu machen, aufgrund einer  fehlenden „Zwangs-Mitgliedschaft“ in „Insolvenz“ gehen zu müssen.

Sollte jedoch Staatsaufsicht – wie auch immer definiert – wirklich Sinn machen, dann sollte man diese Zwangsmitgliedschaft auf alle Rechtsformen ausweiten. …

Wir wären gespannt, wie die anderen Rechtsformen auf diese „Wohltat“ reagieren würden. …

Entweder:

·       Staatskontrolle für alle Rechtsformen oder

·       Keine Staatskontrolle für alle Rechtsformen

Wer ergreift die Initiative, um endlich Bewegung in diese absurde Situation zu bringen?

 

 

Kooperative Intelligenz – Unser eigener Körper zeigt, dass es geht …

Hinweis: Wir veröffentlichen hier lediglich Auszüge aus unseren Antworten.  

Redaktion: AG  CoopGo-Dialoge – Wege zu einer zukunftsfähigen Genossenschafts- u. Kooperationstheorie“  im CoopGo Bund e.V. (www.coopgo.de)

 i.V.m. SmartCoop Forschungsinstitut (SCFI) dem ThinkTank des Bundesverbandes MMW e.V. (www.bundesverband-mmw.de)

 

Benötigen Genossenschaften jetzt eine wirksame Interessenvertretung?!

*Wer vertritt wirklich die Genossenschafts-Interesssen?*   GenoGo-Dialoge     * Kooperativer Wan...