Unsere Blogs

Hier präsentieren wir eine Auswahl von Blogs aus den Fachgruppen des MMW-Bundesverbandes. Wir möchten besonders auf die "Dialog-Form" einiger Fachgruppen hinweisen. Wichtig an dieser Form: Das Gespräch mit der "Praxis". Natürlich sind auch die "Theoretiker" herzlich zum Dialog eingeladen. ... (Koordination und Redaktion: Gerd K. Schaumann)

7.12.21

Die Anzahl der Genossenschaften sinkt stetig weiter!

 

 

*Presse-Information des Bundesverbandes MMW*

 

 

Thema:

 

Die Anzahl der Genossenschaften sinkt stetig weiter!

Prognosen für 2022 lauten 7600 – jetzt ist Politik gefordert!

 

Der Hintergrund

 

Nach „außen“ scheint alles in Ordnung zu sein. Aber der Anschein täuscht gewaltig.

Die Anzahl der Genossenschaften ist vom Jahr 2000 (9094) bis zum Jahr 2020 (7632) um fast 1500 Genossenschaften gesunken!

Die Schätzung bis Ende 2021 deuten noch weitere Verluste an:

Ende 2021 wird es in Deutschland nur noch 7.600 (!) Genossenschaften geben!

Eine „Trendumkehr ist nicht zu erkennen.

Jetzt ist die Politik gefordert. … 

 

Die MMW-Position

 

Wer die seit Jahren positiven Entwicklungen in unseren Nachbarländern (Frankreich, Italien, Spanien, etc.) mit der in Deutschland vergleicht – denn in diesen Ländern  „boomt“ der Zuwachs an Genossenschaften (!) - muss sich herausgefordert fühlen.

Die neue Bundesregierung sollte deshalb zeitnah eine „Enquete-Kommission“ einrichten, um Maßnahmen zu beschließen, die zeitnah zu einer wirksamen „Trendumkehr“ führen. Gerade jetzt ist es wichtig, dass dem Grundanliegen von 2/3 der deutschen Bevölkerung nach mehr „Miteinander“ entsprochen wird. Die dafür wichtigste und wohl stimmigste Rechtsform, ist zweifellos die Genossenschaft!

Um zu verdeutlichen, worum es geht, über welches „Zuwachs-Potential“ man auch in Deutschland verfügen könnte, soll ein Vergleich mit unserem Nachbarn Frankreich angeführt werden. Unter Berücksichtigung der Bevölkerungsunterschiede beider Länder, müssten wir in Deutschland ca. 35.000 (!) haben. Das ist ein „Fehl zum Soll“ von ca. 28.000 (!) Genossenschaften.

Jetzt ist politisches Handeln geboten, das vor allem an den Bereichen ansetzen sollte, die den Unterschied zwischen den Vergleichs-Ländern ausmacht!

Ein wesentlicher Unterschied ist diesbezüglich z.B. die Zwangsmitgliedschaft von Genossenschaften in Verbänden, die Pflichtprüfung für jede Genossenschaft (auch die Kleinsten!)  und die damit verbundene „Staatsaufsicht“.

Der Auftrag, die, Ziele und Empfehlungen für eine solche „Enquete-Kommission“, liegen recht deutlich auf der Hand.

Es geht – allgemein gesagt - um:

 

·         Bestandsaufnahmen, Ursachenerforschung, innereuropäische Vergleiche und zeitnahe, intelligente politische Veränderungen, wie z.B.:

A.   Bedarf es einer tiefgreifenderer (politischen) Ursachen-Analyse und entsprechender – zukunftsweisender – Entscheidungen?

B.   Sollte umgehend das seit 2013 (!) als Entwurf vorliegende Gesetz zu einer Kooperations-Gesellschaft (KoopG) in Kraft gesetzt werden?

C.   Da sich offensichtlich der deutsche „Sonderweg“ in Genossenschaftsfragen nicht bewährt hat, sollte auch eine – längst überfällige – „EU-Harmonisierung“ auf der Tagesordnung stehen.

D.  Da auch die Dominanz der „Spitzenverbände“ (DGRV und GdW) im sog. „Freien Ausschuss“ sich wohl nicht bewährt hat, sollte nunmehr die politische Interessenvertretung von Genossenschaften auf eine breitere Basis gestellt werden.

E.   Die sog. Qualitätssicherung für Genossenschaften - in Verbindung mit der Wirtschaftsprüferkammer - hat sich in der bisherigen Form nicht bewährt und ist deshalb zeitnah neu zu organisieren. Sie klammert z.B. den wichtigsten Aspekt für Genossenschaften, die Mitgliederförderung vollständig aus. Im Interesse des Bürokratieabbaus sind Genossenschaften unter 6 Mio. Bilanzsumme  sofern sie kein Bank- oder ähnliches Geschäft betreiben – sind analog z.B. von GmbHs, von dieser Art der Qualitätssicherung vollständig auszunehmen.      

F.   Außerdem wäre zu prüfen – sofern man es beibehalten möchte -, dass die 8 Genossenschafts-Institute an deutschen Universitäten nunmehr in den Universitätsbetrieb (staatlich oder privat) integriert oder davon deutlich separiert werden.

G.  Es sollte dafür geworben werden – z.B. mit der KMK gemeinsam -, Studiengänge für Kooperationswissenschaften aufzubauen und diese mit hinreichend Mitteln auszustatten. Dabei geht es nicht darum, „Sonderbereiche“ zu schaffen, sondern die Traditionellen Studienbereiche alternativ auch „kooperationswissenschaftlich“ ausgerichtet anzubieten.   

H.  Für den Bereich Genossenschaftsbanken sollte ein eigenständiges „Genossenschafts-Banken-Gesetz“ geschaffen werden. Es hat sich nicht bewährt, „Kleinstgenossenschaften“ und Bank-Genossenschaften in dem gleichen Gesetz „unterzubringen“, zumal auch die „Kooperations-Gesellschaften“ dort integriert werden sollen.

I.    Es ist zu prüfen, ob nicht zumindest ein Bereich „Kooperations-Politik“ im Bundeswirtschaftsministerium geschaffen werden kann und dafür eine „Staatssekretär-Position“ geschaffen wird.

 

Weiterhin sollte über folgende Fragen ernsthaft nachgedacht werden, um zeitnah nicht nur den Trend zur Abnahme von Genossenschaften umzukehren, sondern Genossenschafts-Gründungen attraktiver zu machen, vor allem in neuen Segmenten, wie z.B. der Unternehmensnachfolge, der Existenzsicherung von Kleinbetrieben mittels Genossenschaften und Kooperationen, die „Sanierung“ von Vereinen in Verbindung mit Genossenschaften, diverse Formen der Bürgergenossenschaften, Gewerbeansiedlung, Entwicklungen des ländlichen Raumes oder von PlattformCoops (Kooperationen – nicht nur, aber auch - als Alternativen zur Dominanz von „Amazon“ oder ähnlichen Groß-Strukturen).

Natürlich werden, eher müssen, Genossenschaften im Rahmen der „ökologischen Neuausrichtung“, zweifellos eine gewichtige Rolle spielen…

 

Wichtig im Rahmen eines „Genossenschaftlichen (kooperativen) Aufbruchs“ wird auch sein, deutliche (politische) Signale zu geben. Dazu gehören z.B.:

 

·         Steuerliche Anreize (vor allem zum zeitnahen Eigenkapitalaufbau). Hier wäre z.B. denkbar, die Gewinne in der Startphase steuerlich zu befreien oder erheblich zu entlasten, sofern diese Gewinne zum Eigenkapitalaufbau genutzt werden.

·         Spezielle Förderprogramme für genossenschaftliche/ kooperative Startups

·         Eine „Werbeaktion“, z.B. mit dem Namen „Kooperativer Aufbruch“. Damit würde deutlich, dass man wirklich (politisch) will – statt nur über „Wollen“ zu sprechen.

 

Der sog. „Freie Ausschuss“ dem lediglich die Spitzenverbände DGRV und GdW angehörten, hat – deutlich erkennbar – sein Ziel verfehlt. An seine Stelle sollte umgehend ein „Ausschuss für Kooperationen und Genossenschaften (AfKG)“ treten. Hierin sollten  nunmehr – neben allen Spitzenverbänden - auch Verbände und Organisationen einbezogen werden, die die genossenschaftliche Basis oder Teilbereiche des Genossenschaftssektors vertreten.  Der AfKG  wäre fortan eine (ständige) Einrichtung, die als  „qualifiziertes Beratergremium“ zur und für die Politik fungiert.

 

Kooperation – Eine wichtige Option für die Zukunft

 

 Berlin/Dessau P3-02-12-21

Redaktion: Bundesverband MMW – Menschen Machen Wirtschaft e.V.

Dachverband für das ganzheitliche u. zukunftsfähige Cooperations- und Genossenschaftswesen  - Spitzenverband für das Genossenschaftswesen  (www.bundesverband-mmw.de)

 

7.9.21

Gleichbehandlung für alle Rechtsformen: Staatskontrolle – JA oder NEIN?

 


*CoopGo-Dialoge*

 

Bedürfen Genossenschaften wirklich einer „Staats-Aufsicht“ (Kontrolle)?

 

Intro – (Die Essenz zahlreicher ähnlicher Fragen bzw. Hinweise)

Unter Verweis auf die Länder der EU wird bezweifelt, ob Genossenschaften überhaupt einer solchen „Aufsicht“ bedürfen. Manche „Kritiker“ vermuten sogar: Diese „Kontrolle“ behindert die Entwicklung von Genossenschaften und zeigt, dass der Staat mit zweierlei Maß misst.

Die „Vergleichszahlen“ zeigen deutlich: Die Länder ohne Staatskontrolle sind der bessere Weg.

Was steckt wirklich hinter der Idee der Kontrolle? Und was wäre zu tun?   

 

Die „CoopGo-Dialoge“-Sicht

Was unterstellen Politiker – bewusst oder unbewusst - , wenn sie regeln, dass (nur) Genossenschaften einer „Staatsaufsicht“ bedürfen?

Entweder:

·       Die Teilhaber einer Genossenschaft sind „dümmer“ als die anderer Rechtsformen.

·       Genossenschaften könnten – wie auch immer – sich als „Problem“ für eine definierte „Rolle“ im Staat herausstellen. Diese „Rolle“ kann sowohl gesellschaftspolitisch, wie auch wirtschaftspolitisch definiert sein.

Bisher ist nur erkennbar, dass diese Kontrolle eher zum Nachteil der Menschen in Genossenschaften wirkte. …

Das Jahr 1934 ist ein wichtiger Erinnerungspunkt. Dort wurde diese Staatsaufsicht eingeführt. Die Nationalsozialisten wussten damals genau, warum „Aufsicht“  notwendig war. …

Genau diese „Kontrolle“ wurde in die Gesetzgebung nach 1945 „übergleitet“.

·       War man sich bewusst, was man tat?

Im Jahre 2024 wird diese Art „Staatsaufsicht“ dann 90 Jahre alt. …

Inzwischen hat sich die Welt erheblich verändert; auch die Menschen. …

Es wäre nunmehr an den Verbänden die sich offensichtlich sehr gut wirtschaftlich mit dieser Art von „Aufsicht“ arrangiert haben, deutlich zu machen, dass sich die Zeiten geändert haben. ..

Leider scheint es  keine Verbände zu geben, die wirklich aus der Sicht der Menschen in Genossenschaften denken. …

Schon diese Frage sucht bisher vergeblich überzeugende Antwort:

·       Was ist in Deutschland anders, als in anderen EU-Staaten, in denen Genossenschaften und deren Mitglieder gut ohne „Zwangsmitgliedschaft“ in Genossenschaften auskommen.

Dass Genossenschafts-Banken wahrscheinlich der „Staatsaufsicht“ bedürfen, könnte sein. Aber damit den gesamten Genossenschafts-Sektor zu belasten, ist nicht nur unklug, sondern auch sogar „genossenschafts-schädlich“.

Man schafft dafür einfach ein „Genossenschafts-Banken-Gesetz“, denn die anderen Genossenschaftsformen müssen sich derzeit nach den „Banken“ richten. Die sog. Qualitätsprüfung ist ein seltsames Beispiel dafür. …

Der „Kontroll-Erfolg“ lässt sich sehen:

·       Weniger als 8.000 Genossenschaften in Deutschland!

Vergleichen wir das mit Frankreich, müssten wir in Deutschland eigentlich 35.000 (!) Genossenschaften haben. …

Wir sind sicher, dass Deutschland nicht nur nicht „EU-konform“ handelt, sondern auch „genossenschafts-schädlich“!

Angeblich war Deutschland mal führender „Ideengeber“ in Sachen Genossenschaft. …

Was hindert die Verbände eigentlich „Farbe“ zu bekennen und ehrlich zu sagen:

·       Wir leben gut von und mit der „Staatsaufsicht“.

Wenn man wirklich Gutes anzubieten hat, brauchte man sich eigentlich keine „Sorgen“ zu machen, aufgrund einer  fehlenden „Zwangs-Mitgliedschaft“ in „Insolvenz“ gehen zu müssen.

Sollte jedoch Staatsaufsicht – wie auch immer definiert – wirklich Sinn machen, dann sollte man diese Zwangsmitgliedschaft auf alle Rechtsformen ausweiten. …

Wir wären gespannt, wie die anderen Rechtsformen auf diese „Wohltat“ reagieren würden. …

Entweder:

·       Staatskontrolle für alle Rechtsformen oder

·       Keine Staatskontrolle für alle Rechtsformen

Wer ergreift die Initiative, um endlich Bewegung in diese absurde Situation zu bringen?

 

 

Kooperative Intelligenz – Unser eigener Körper zeigt, dass es geht …

Hinweis: Wir veröffentlichen hier lediglich Auszüge aus unseren Antworten.  

Redaktion: AG  CoopGo-Dialoge – Wege zu einer zukunftsfähigen Genossenschafts- u. Kooperationstheorie“  im CoopGo Bund e.V. (www.coopgo.de)

 i.V.m. SmartCoop Forschungsinstitut (SCFI) dem ThinkTank des Bundesverbandes MMW e.V. (www.bundesverband-mmw.de)

 

18.8.21

Verfassungsrechtliche Bedenken bei der Verschmelzung von Genossenschaften. Die Lösung: Kooperation statt Verschmelzung!

  

 

Der Kern des Themas:

Die Anzahl der Genossenschaften in Deutschland scheint zu stagnieren, während in anderen Ländern der EU die Genossenschaften enorm aufwachsen. Vergleichen wir Deutschland (unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bevölkerungszahlen) mit Frankreich oder Italien, dann ist zu konstatieren: Wir sollten ca. 35.000 bzw. sogar 81.000 Genossenschaften in Deutschland haben. Tatsächlich sind es jedoch nur zwischen 7.700 bzw. 8.000 (!). Einer der Gründe, weshalb der Zuwachs an Genossenschaften stagniert, ist eine systematische „Verschmelzungs-welle“. Dabei entsteht ein interessantes Paradoxon: Die „Gralshüter“ des Genossenschaftswesens scheinen sogar aktiver „Motor“ in diesem „Genossenschafts-Verschmelzungs-Monopoly“ zu sein. Deutlich dabei erkennbar: Das Verbandsinteresse.

Das wäre vielleicht nicht zu kritisieren, wenn dabei nicht originäre Mitgliederinteressen zur Disposition gestellt würden. Um solche und ähnliche – gewiss unbequeme – Vorhaltungen auszuräumen, sollten alle Seiten ein virulentes Interesse daran haben, zumindest Klarheit zu bekommen, dass so etwas verfassungsrechtlich in Ordnung ist. Eine Vertreterversammlung ist die Ausnahme, das Original ist und bleibt die Mitgliederversammlung (Generalversammlung). Wie wäre es, wenn alle Seiten erkennen würden, dass jetzt das Verfassungsgericht Klarheit bringen sollte. Der Beitrag ist nicht „für“ oder „gegen“ jemand, er dient einzig dazu, die Rechte der Souveräne in Genossenschaften (die Mitglieder) wieder zur Geltung zu bringen. Wie wäre es, wenn sich ALLE,  die qua Gesetz sich um ein zukunftsfähiges Genossenschaftswesen in Deutschland bemühen wollen, jetzt einen würden:

·         Gemeinsam Klarheit zu bekommen über die Stellung der Souveräne, die Mitglieder in den Genossenschaften!

Denn: Nur um die Mitglieder kann es gehen!

Wir laden alle Politiker, Verbandsfunktionäre, Vorstände, Aufsichtsräte und Mitglieder in Genossenschaften ein - hier und jetzt - mittels Verfassungsbeschwerde Klarheit zu schaffen. Was den deutschen Genossenschaften jetzt am wenigsten nützen würde ist:

·         Der bittere Nachgeschmack, Genossenschafts-Verbände könnten selbst ein Teil des Problems sein.

Das würde automatisch die Kräfte stärken, die seit längerem die Frage stellen:

·         Wäre es nicht dringend notwendig, das deutsche Genossenschaftsrecht endlich an die EU-Standards anzugleichen? …       

Frage (Essenz)

Ich bin Mitglied einer Genossenschaft, die nunmehr beabsichtigt, mit einer anderen Genossenschaft zu verschmelzen. Aufgrund dieser beabsichtigten Verschmelzung, deren Sinn ich und viele andere Mitglieder nicht erkennen,   habe ich – in Abstimmung mit anderen Mitgliedern – Vorstand und Aufsichtsrat gebeten, die Gründe - aus der Sicht der Mitglieder - für diese Maßnahme darzulegen. Dies ist jedoch abgelehnt worden und man verweist auf die Gesetzeslage, wonach die Vertreterversammlung zu entscheiden hätte.

Wir haben jedoch Zweifel, ob die Vertreterversammlung überhaupt befugt sein kann, faktisch über eine Auflösung unserer Genossenschaft zu entscheiden.

Sicherlich ist es gesetzlich möglich, eine Vertreterversammlung statt einer Generalversammlung (Mitgliederversammlung) einzurichten. Das Gesetz sieht aber auch vor, dass jederzeit die Vertreterversammlung wieder in eine (übliche) Generalversammlung „zurückgewandelt“ werden kann. Zahlreiche Mitglieder haben Bedenken, ob eine Vertreterversammlung überhaupt hinreichend befugtt sein kann, komplett die ursprüngliche Genossenschaft sozusagen aufzulösen. …

Ich und alle anderen Mitglieder sind in unsere Genossenschaft eingetreten, weil sie sich mit ihr identifiziert haben. Sie wären sicherlich kaum Mitglied geworden in einer weitaus größeren Genossenschaft, die unseren ursprünglichen Interessen kaum mehr entsprechen kann.…

Wir haben den Vorstand aufgefordert, zu einer Informationsveranstaltung einzuladen, was abgelehnt wurde, ebenfalls mit dem Hinweis, die „Vertreter“ wären informiert und das würde ausreichen.

Nunmehr ist erkennbar, dass man sogar mit Prozessen droht, wenn Mitglieder mit Mitgliedern in Kontakt treten wollen. Es werden Maßnahmen der Einschüchterung eingesetzt. Sogar der Datenschutz wird funktionalisiert. Das sind alles Maßnahmen, die einer Genossenschaft unwürdig sind und man argumentiert mit „Datenschutz“. Er dient aber nicht dem Schutz der Mitglieder und soll Angst auslösen, damit sich in der Mitgliedschaft kein „Widerstand“ formieren kann, der dazu führen könnte, dass die Genossenschaft letztlich doch eigenständig bleibt. …

Wir machen einzig von unseren Rechten als Mitglieder Gebrauch. ….

Inzwischen haben wir den Eindruck, dass es eigentlich nicht um das Wohl unserer Genossenschaft geht, sondern um die Interessen Dritter, in diesem Fall wohl die Verbände. …

Mit dem Vollzug einer Verschmelzung, wird unsere ursprüngliche Mitgliedschaft zur Genossenschaft A derart gravierend verändert, dass es angemessen wäre, wenn dazu alle Mitglieder besonders informiert und das Votum aller Mitglieder eingeholt würde. Nur dann wäre es z.B. möglich, dass die Mitglieder den von ihnen gewählten Vertretern Hinweise und Aufträge erteilen könnten. Bei der damaligen Wahl der Vertreter wurde den Mitgliedern nicht mitgeteilt, dass innerhalb der Wahlperiode diese Vertreter befugt sein könnten, sogar über eine Verschmelzung unserer Genossenschaften mit weitreichenden Folgen zu entscheiden. Es ist zu bezweifeln, dass die Zusammensetzung der Vertreter in der jetzigen Form überhaupt zustande gekommen wäre, wenn damals bekannt gewesen wäre, dass innerhalb der Wahlperiode quasi „Auflösungsentscheidungen“ bezüglich unserer Genossenschaft zu treffen wären. …

9.7.21

Warum „CoopGo-Dialoge“?

 


*CoopGo-Dialoge*

Wege zu einer zukunftsfähigen Genossenschafts- und Kooperations-Theorie

Thema:

 

Warum „Coop-Go-Dialoge“?

 

Intro – (Die Essenz zahlreicher ähnlicher Fragen bzw. Hinweise)

 

Seit wir begonnen haben, Begriffe wie:

·         Kooperativer Wandel

·         Kooperative Zeitenwende

·         Kooperative Intelligenz,

·         Konkurrenz-Gesellschaft

·         Kooperations-Gesellschaft

·         Gegeneinander-Gesellschaft

·         Miteinander-Gesellschaft,

·         CoopGo,

·         Coop-Starter

·         CoopValley

·         GenoCoop

·         BewusstCoop

·         CoopSpirit

·         QuantenManagement

·         QuantenCoop

·         etc.

systematisch zu thematisieren, wurde immer mehr Menschen deutlich, dass es längst nicht mehr ausreicht, über eine „Rechts- oder Struktur-Form“ – wie der Begriff „Genossenschaft“ andeutet, größere Zusammenhänge – vor allem zukunftsfähige - zu erschließen. Schwer vorstellbar, dass es so etwas wie eine „Genossenschafts-Bewegung“ geben kann, denn es ist bis heute – auch nach 200 Jahren „Raiffeisen“ nicht gelungen – dazu ein „Konzept“ anzubieten. Zahlreiche „Genossenschafts-Institute“ bemühen sich dazu seit Jahren vergeblich. Ob dies je überhaupt gelingen könnte (oder dies wirklich erwünscht war und ist) kann dahingestellt bleiben. …

Nimmt man den Begriff „Kooperation“ (Coop) zur Grundlage, gelingt dies recht schnell und recht plausibel. Natürlich ist  auch der Begriff „Kooperation“ nicht vor – bewusstem oder unbewusstem – „Miss-Brauch“ geschützt. Dennoch steht seine „Verwendung“ stets im Kontext von irgendwie „intelligenten Lösungen“, deutet sozusagen indirekt an, dass es bessere Lösungen Bedarf, als die der Konkurrenz.      

Die „WeQ-Bewegung“ basiert durchaus auf dieser Annahme.

Wir wollen nachfolgend – stark verkürzt – das anhand einiger Beispiele erläutern:  

Die „CoopGo-Dialoge“-Sicht

A. Das Motiv einer „Staats-Aufsicht“.

Sicherlich hatte das zunächst etwas mit einer „Kontrolle“ zu tun. Von Herrn Raiffeisen sind keine anders zu deutenden Hinweise bekannt. Die Ereignisse von 1934 machen u.a. deutlich, dass die damals herrschende Staats-Ideologie („National-Sozialismus“) durchaus nicht dem Genossenschafts-Gedanken ablehnend gegenüberstand. Obgleich bisher niemals deutlich ausgesprochen, könnte man durchaus „ideologische“ Sympathien unterstellen. …

Weder im „Westen“, noch im „Osten“ wurden „Genossenschaften“ als „verdächtig“ eingeschätzt, eine Art „Gefolgschafts-Bruch“ zu wollen, sozusagen, sich zu einem eigenständigen Selbstverständnis zu entfalten.

Ob der Begriff „staatstragend“ angemessen ist, bleibt weiteren Diskussionen vorbehalten …

Natürlich werden solche „geheimen Vorbehalte“ niemals offen angesprochen. Deshalb gibt es dafür „Stellvertreter-Argumente“. …

Aus den – eher merkwürdig klingenden „Rechtferigungsbegründungen“  „Pro Staatsaufsicht“, die sogar in Kommentaren „relativ blind“ übernommen werden, wird etwa in zwei Richtungen argumentiert:

·         Das Eigenkapital sei zu niedrig

·         Die „Teilhaber“ seien wirtschaftlich (mit-unternehmerisch) zu wenig qualifiziert bzw. professionalisiert.

Und weil das ein „Problem“ oder ein „Risiko“ für die Teilnehmer und die Geschäftspartner der Genossenschaft sein könnte, bedürfe es der „indirekten Staatskontrolle“. …

Angenommen, man würde diesen Argumenten folgen „können“, tauchen doch eigentlich Fragen auf, wie z.B.:

·         Warum wird nicht genau in diese – angeblichen Problem-Richtungen - Veränderung geschaffen?

·         Würde es nicht ausreichen, „verbandliche Organisation“ verpflichtend zu machen? Muss man dann diese Selbstorganisation wirklich noch staatlich kontrollieren?

·         Was unterscheidet wirklich eine AG (mit hunderten oder tausenden Klein-Aktionären) diesbezüglich?

·         Was ist in Frankreich, Spanien, Italien, etc. so anders als in Deutschland?

Wir können es hierbei bewenden lassen. …

Die Frage ist eigentlich jetzt:

·         Wie verhalten sich die sog. Spitzenverbände des Genossenschafts-Sektors bezüglich dieser/ihrer „Selbst-Entmündigung“?

B. „Konkurrenz-Stabilisatoren“?

Genossenschaften scheinen sich „problemlos“ in einem „Konkurrenz-Umfeld“ zu integrieren. Sie sind sozusagen: „Karpfen in einem Hai-Teich“.

In diesem Bild haben Genossenschaften sozusagen eine Art „Alibi-Funktion“, um Entlastung zu schaffen, wenn oder weil das dominante „Konkurrenz-System“ schwächelt. Weder nach innen noch nach außen wird jedoch diese (nicht auszuschließende) „Alibi-Funktion“ bisher „honoriert“. …

Das wird wohl so lange auch so bleiben, wie die „Verbände / Spitzenverbände“ im Genossenschaftsbereich, dies nicht deutlich einfordern.

Würde der „Staat“ wirklich Interesse an einem deutlich vergrößerten Genossenschafts-Sektor haben, würde ihn - die vergleichsweise zu anderen EU-Staaten – erschreckend niedrige Zahl von Genossenschaften in Deutschland „wachrütteln“. Tut es aber nicht. Es scheint ausreichend zu sein, bei zunehmend zu vermutenden „Kooperations-Druck“ in der nächsten Zeit (wenn es etwa 10.000 Genossenschaften geben würde), zu „re-agieren“.       

 

Kooperative Intelligenz – Unser eigener Körper zeigt, dass dies geht

 

Hinweis: Wir veröffentlichen hier lediglich Auszüge aus unseren Antworten. 

Redaktion: AG  CoopGo-Dialoge im CoopGo Bund e.V. (www.coopgo.de)

 i.V.m. SmartCoop Forschungsinstitut (SCFI) dem ThinkTank des Bundesverbandes MMW e.V. (www.bundesverband-mmw.de)

 

Benötigen Genossenschaften jetzt eine wirksame Interessenvertretung?!

*Wer vertritt wirklich die Genossenschafts-Interesssen?*   GenoGo-Dialoge     * Kooperativer Wan...