Teil 5 der Serie: Das System „Konkurrenz“ schwächelt Zur kurzen Erinnerung an Teil 4: Wir gehen grundsätzlich (mindestens) von 2 Situationen bei MitUnternehmer-Genossenschaften (MitGeno) aus: 1.
Eine „MitGeno“ beginnt bereits als „Coop-Start“ 2.
Eine „normale“ Genossenschaft wandelt sich – mit
durchaus unterschiedlichen Motiven - zeitversetzt,
in eine MitGeno. Allgemein gesagt, zeigen unsere Erfahrungen, dass sich z.B. ein
„Startup-Vorbereitungs-Zeitraum“ durchaus verlängern kann, sofern man sofort
als „MitGeno“ beginnen möchte. Aber der dann – zeitversetz - spätere „Arbeitsaufwand“
für einen zufriedenstellenden Umbau einer bereits bestehenden Genossenschaft
in eine MitGeno, dauert meist
länger, abhängig von den „Wandel-Motiven“ … Wichtiger Hinweis: Um keine Irritationen auszulösen, weisen wir darauf hin, dass die MitUnternehmen-Genossenschaft
(MitGeno) nichts mit dem (steuerrechtlichen) Begriff „Mitunternehmer“ zu tun
hat. Die Betonung liegt auf dem „Begriff“ des (tätigen) Unternehmers und
dessen Selbstverständnis. Deswegen verwenden wir auch die Schreibweise „MitUnternehmer“ Anhand von 2 – praxisbezogenen - Situationen wollen wir Hinweise geben und Anmerkungen machen, was das Besondere einer MitUnternehmer-Genossenschaft ist, wie sie sich von einer „normalen“ Genossenschaft unterscheidet. Dazu dienen uns: A.
Der Gründungsprozess einer
MitUnternehmer-Genossen-schaft (MitGeno) (Situation 1 – siehe
Teil 4) und B.
Der Sanierungsprozess einer Genossenschaft,
die mittels der „Umwandlung“ in eine MitUnternehmer-Genossenschaft (MitGeno),
vor einer Insolvenz bewahrt wurde. (Situation 2). Wir wollen es vorwegnehmen: · Es geht bei der MitUnternehmer-Genossenschaft nicht nur darum, das „Innenleben“ gemeinschaftsfähig zu gestalten. ·
Es geht – immer und zugleich – auch darum, die Verantwortung
für das „Außen“ zu schärfen und nachzuweisen. ·
MitUnternehmer-Genossenschaften sind stets Teil
des Kooperativen Wandels und dienen nicht dazu, die „Leidenszone“ der
Konkurrenzgesellschaft – als „kooperatives Feigenblatt“ – zu
verlängern. Situation 2: Wie eine Genossenschaft eine Krise überwindet … (MitUnternehmer-Genossenschaft – MitGeno – zur Vermeidung von Insolvenz
oder Liquidation einer „normalen“ Genossenschaft) … Seit etwa 2 Jahren gehen bei der Handwerksgenossenschaft die Erträge zurück. Als ein größeres Bauvorhaben – an dem man als Sub-Unternehmer beteiligt ist – von dem Generalunternehmer „in Sand gesetzt“ wird, droht eine massive Krise. Die Genossenschaft ist nicht in der Lage, aufgelaufene Lieferantenverbindlichkeiten zu zahlen und die Lieferanten sind auch nicht bereit, neue Lieferungen zu tätigen und die Zahlungen längerfristig zu stunden. Dem bisherigen Vorstand werden massive Fehler vorgeworfen. Es kommt zu einer außerordentlichen Generalversammlung. Während der Vorstand sich dem „Schutz“ des Anwalts der Genossenschaft „versichert“, laden die übrigen Mitglieder einen „CoopCoach“ ihres Vertrauens ein. (Schon diese Situation zeigt deutlich, dass kein wirkliches Vertrauen
aller Mitglieder zueinander bestand). Nachdem die brisante Lage der Genossenschaft intensiv erörtert wurde,
macht der Anwalt – im Auftrag des Vorstandes – folgenden Vorschlag: ·
Der Vorstand gründet eine GmbH. Er will von der
Hausbank einen Liquiditätskredit besorgen. Als Sicherheit sollen werthaltige
Bürgschaften (Grundstücke) der 2 (Alt-)Vorstände und des Anwalts dienen. ·
Die „Vorstände-GmbH“ macht allen übrigen (12)
Mitgliedern ein „Übernahme-Angebot“. Dazu gehört auch, alle Genossenschafts-mitglieder
mit einem neuen Arbeitsvertrag zeitnah in die neue GmbH einzustellen. ·
Die wichtigste Bedingung: Alles müsse
sofort entschieden werden, sonst sei das Angebot hinfällig. ….. Auf weitere Einzelheiten kann hier verzichtet werden. Wir wollen uns auf
die Lösung konzentrieren. … Wohl gemerkt, bis zu diesem Zeitpunkt waren zwar alle (14) Beschäftigten der Genossenschaft zugleich Genossenschaftsmitglieder,
hatten sich aber nicht wirklich um IHRE Genossenschaft gekümmert. Sie
waren der Auffassung, es reiche aus, pünktlich den Lohn zu bekommen und
einmal im Jahr zu einer Versammlung zusammenzukommen (Generalversammlung),
weil danach meist ein „gemütliches Beisammensein“ mit den Familien folgte. … (Eine solche Situation ist für eine MitGeno undenkbar!) Der nachfolgende Verlauf einer atypischen „Krisenüberwindung“ ist nicht
zu verallgemeinern. Hierfür gibt es zwar Beispiele, aber daraus lässt sich
kein „Schema“ ableiten. Fast jede „Krise“ hat andere Hintergründe, hat andere
Verläufe. Dieser Vorgang hat eine ganz spezielle „Dramaturgie“, weil er
zeigt, dass es durchaus möglich ist, dass Menschen binnen kurzer Zeit aus
einer Mentalität der: ·
Unterordnung zu einer Mentalität der ·
Gleichordnung aufzuwachsen können. Die Annahme, dass Menschen sozusagen „stigmatisiert“ seien: ·
Entweder zu „Führen“ oder ·
„Geführt zu werden“, hat dieser Vorgang jedenfalls
gründlich infrage gestellt. … Wir schildern nachfolgend den „Sanierungsverkauf“ etwas
ausführlicher, möchten jedoch anmerken, dass jede Krise andere Ursachen hat und
jede Sanierung folglich auch andere Lösungen benötigen wird. … Nochmals zur Erinnerung: Als der „Re-Strukturierungs-Prozess“, also die Idee aufkam, in eine
MitUnternehmer-Genossenschaft „umzuwandeln“, schien der „Karren“ ganz tief im
„Dreck“ stecken und (scheinbar) keine Lösung mehr in Sicht zu sein. … Weiter zum Verlauf des „Umstrukturierungsprozesses. … Auf Vorschlag des „CoopCoachs“ begab man in (zwei) getrennte Versammlungen, einerseits der Rechtsanwalt mit dem (Alt-)Vorstand und andererseits der Coach zunächst mit dem Aufsichtsrat und danach sofort mit allen übrigen Genossenschaftsmitgliedern (außer dem Alt-Vorstand.. Dann setzte man die Generalversammlung fort. Zusammengefasst nahm die –
wiederaufgenommene - Generalversammlung folgenden Verlauf und fasst folgende
Beschlüsse:: ·
Zunächst erneuerte der Anwalt des Vorstandes den
Vorschlag, zur Gründung einer GmbH, deren 3 Gesellschafter die
Mitglieder des alten Vorstandes und dem Anwalt der Genossenschaft sein
sollten. ·
Zugleich sollten Vorverträge geschlossen werden, mittels
derer allen Genossenschaftsmitgliedern ein Beschäftigungsangebot gemacht
werden sollte. Soweit das Angebot der „Alt-Vorstände“. Außerdem sollten alle Mitglieder, ihre gesamten – wie der Anwalt meinte,
wertlosen - Anteile an der Genossenschaft an vorgenannte 3 Personen
(Vorstand/Anwalt) übertragen. Eine Abstimmung dazu wurde – auf Empfehlung des „CoopCoachs – jedoch
zunächst nicht durchgeführt, weil man intern über diese Vorschläge erst
beraten müsse. … Nach einer fast 1-stündigen weiteren Versammlung der 12 Mitglieder, kam diese zu folgendem Ergebnis, mit dem – bis zu diesem Zeitpunkt - eigentlich niemand gerechnet hätte: ·
Der „CoopCoach“ erklärte im Auftrag der
Mitglieder: o Sofortige
Ablösung des alten Vorstandes o
Verweis des Rechtsanwaltes vom Betriebsgrundstück o Neuwahl eines
Vorstandes und des Aufsichtsrates o
Benennung des CoopCoachs zum Berater des neuen
Vorstandes und Aufsichtsrates. Man könnte natürlich darüber „diskutieren“, dass dies u.U. nicht
„korrekt“ sei, nicht der ursprünglichen Tagesordnung der Generalversammlung
entsprach, oder welche „rechtlichen Bedenken“ es noch geben könnte. … Dies mag durchaus „richtig“ sein, aber hier ging es um eine „Ausnahme-Situation“.
Die 12 Mitglieder gingen bewusst das Risiko ein, dass die gefassten
Beschlüsse gerichtlich überprüft würden (so der Anwalt des Vorstandes), die
Mitglieder ließen sich nicht beeindrucken und schufen – wie man sagt – dringend
notwendige Fakten! Die Mitglieder fühlten sich „erstmals wohl“ in ihrer Genossenschaft,
wie ein Mitglied dies treffend ausdrückte. Wir wollen es abkürzen: ·
Die „Courage“ der Mitglieder wurde letztlich belohnt.
… Das Ergebnis zeigt mehr als „nur“ die Sanierung einer
Handwerksgenossenschaft. Es zeigt vor allem, wie man mit „Not-Situationen“
umgehen sollte. Man hat bzw. wir alle haben stets die Wahl, auch wenn es oft
nicht so auszusehen vermag: ·
Uns unserer Souveränität bewusst zu sein
und demgemäß zu handeln. Wird hier nicht zum „Rechtbruch“ aufgerufen? ·
Ja, formal gesehen, war dies durchaus ein
Rechtsbruch. ·
Nein, weil die Mitglieder nur die
vorausgegangenen „Rechtsbrüche“ des Vorstandes korrigierten. Sie handelten
sozusagen in „Notwehr“. … Anmerkungen-Hinweise: · Wer sich von (s-)einem Vorstand behandeln lässt, als würde es um „dessen“ Genossenschaft gehen, sollte – sich selbst prüfen – was bisher in „seiner“ Genossenschaft bisher „schiefgelaufen“ ist. ·
Dieses Beispiel zeigt, dass es auch anders gehen
könnte. ·
Vorstände sollten die Verbindung zu denen, für
die und in deren Auftrag sie wirken, nicht unnötig belasten. ·
Aus Sicht einer MitGeno sind solche (Fehl-)Entwicklungen
eigentlich undenkbar. … Mehr zum Verlauf der Sanierung … Der nachfolgende Weg zeigt deutlich, dass Menschen in „Krisen-Situationen“ durchaus in der Lage sind, weit über sich selbst hinauszuwachsen. Bedauerlicherweise jedoch meist erst, wenn es bereits eskaliert … Der Erfolg stärkte und bestätigte die Mitglieder und zeigt: ·
Es lohnt sich immer anzunehmen, dass man weit
über das hinauswachsen kann, was man sich bisher – meist – von anderen
einreden ließ, dass das unmöglich sei. …. Wir nehmen das Ergebnis vorweg: Das „Undenkbare“ wurde möglich. · Die bereits als „insolvent“ eingestufte Genossenschaft wurde erhalten und saniert. ·
Aus Mitgliedern wurden dabei „MitUnternehmer“! Nichts an dieser „Sanierung“, war eigentlich so, wie es „Lehrbücher“ gern darstellen. Alles begann mit dem Beschluss der 12 Mitglieder zu einer „Liquidation“. Wichtig war: ·
Als Liquidator eine Person des Vertrauens zu
finden. Dieser Liquidator war ein „Glücksfall“. ·
Einen „CoopCoach,“ sozusagen eine Art „Sub-Management
auf Zeit“ einzubeziehen, quasi als „Trainer on the job“. Sowohl der Liquidator, wie auch der „CoopCoach“ stellte eine wichtige „Bedingung“ zur Übernahme ihrer Funktion:
·
Die Aufgabe sofort zu beenden, wenn Desinteresse
bezüglich: Selbstverantwortung, Selbstorganisation und Qualifizierung zu
erkennen sei! Oder anders formuliert: ·
Man wollte sehen, ob die „MitUnternehmer“ wirklich
bereit waren, IHRE Chance als (Gemeinschafts-)Unternehmer praktisch zu
nutzen! Zuviel „Druck“ auf die Mitglieder? Nein, denn es war jedem Mitglied freigestellt, die Genossenschaft zu
verlassen. Es war den Mitglieder einsichtig, dass
– zeitlich befristet – die Anforderungen erhöht werden mussten, um auf
einen Level zu kommen, den man eigentlich von MitUnternehmern erwarten muss: ·
Jeder musste erkennen und entsprechend bereit
sein zu Handeln: Als wäre dies „mein Unternehmen“! Einige Hinweise zum Verlauf dieses (speziellen) „Umbau-Prozesses“, die Krise als Chance sehen. ·
Im „Schnellkurs“ wurden – außerhalb der
Arbeitszeit und ohne Geldausgleich - die neuen Vorstände und
Aufsichtsräte geschult. ·
Für die Dauer des Sanierungsprozess, der auf 6
Monate festgelegt war, beschlossen alle Mitglieder – je nach sozialer Lage –
auf 30% bis 50% ihres Lohnes zu verzichten. Das war „Vertrauen“ pur,
was diese Mitglieder bereit waren, in ihre Zukunft zu investieren. Keiner
wusste zu diesem Zeitpunkt, ob die Sanierung gelingen würde. … ·
Der neue Vorstand und Aufsichtsrat sah – aus
Sicht von vielen „Zweiflern“ - schon ungewöhnlich aus. Keiner war
geübt in diesem „Job“, alle Gremienmitglieder waren – wie man so sagt - „nur“
Beschäftigte und auch meist „nur“ Arbeiter! Hinweis: · Dies ist kein „Übungs-Material“, für Seminare. ·
Dies ist – nachprüfbar – geschehen in einer
Handwerks-Genossenschaft, deren „MitUnternehmer“ nicht nur gestärkt, eine (fast) aussichtslose Krisensituation
überwanden, sondern das Unternehmen bis heute auf Erfolgskurs gehalten haben.
·
Alle sind seit diesem Zeitpunkt „echte
MitUnternehmer“, d.h. sie entscheiden über alle wichtigen Unternehmen-sentwicklungen gemeinsam. ·
Es gibt auch keine wirkliche Trennung in
Vorstand-Aufsichtsrat-Übrige. Alle wichtigen Entscheidungen werden gemeinsam
getroffen! Was könnte man daraus „lernen“? · Diese Situation gibt hinreichend Auskunft darüber, dass es eine Art „Vorurteil“ zu sein scheint, dass „Arbeiter“ nicht in der Lage wären, „mitUnternehmerisch“ zu denken und zu handeln. Beide Beispiele zeigen: ·
Dass MitUnternehmer nicht (nur)
„formal-qualifikatorisch“ definiert werden können. ·
MitUnternehmer zu sein, heißt vor allem Leidenschaft
für Kooperation und Verantwortung in Koopeartion aufzubringen. ·
MitUnternehmer zu sein, hat viel mit Vertrauen
zu sich selbst und zueinander zu tun. ·
Es ist vorrangig der menschliche Aspekt der
zählt und ob es gelingt, eine gemeinsame Vertrauensgrundlage zu
schaffen. Zum Vergleich: · In Beispiel 1 hat man getrennt in „Informierte“ und „zu Informierende“. So etwas – auch wenn es üblich scheint – ist dem „MitUnternehmer-Gedanken“ eher abträglich. ·
Das ist in Beispiel 2 völlig anders gelöst. Hier
waren alle „informiert auf gleicher Augenhöhe“, es gab keine
Unterschiede, die man gern als „notwendige Arbeitsteilung“ ausgibt, in
Wirklichkeit jedoch signalisiert, dass (verdeckt) mittels
Informationsvorsprung, selektiv Grade von „Über- und Unterordnung“
geschaffen werden. ·
Für Beispiel 1 würden wir raten, den „Gründungszeitraum“
nicht unnötig zu verkürzen. Es muss zunächst allen potenziellen
MitUnternehmern deutlich sein, was sie wirklich von IHREM Unternehmen
erwarten. Oft gibt es „geheime“ Vorbehalte, die einer bedingungslosen
„Synchronisation“ aller Teilnehmer im Wege steht. ·
Ein „MitUnternehmerCoaching“ – unter
Einbeziehung eines neutraler Spezialisten - wäre Grundlage dafür, um
sozusagen noch einmal den „Startprozess“ zu beginnen. Auch wenn es etwas
länger dauert, die erhoffte „WirKraft“ entsteht nur, wenn sich alle
Teilnehmer „blind“ vertrauen können. ·
MitUnternehmerschaft in oder wegen einer Krise
zu „implementieren“, muss quasi 2 Situationen berücksichtigen. Das eine ist
die aktuelle „Krise“ und das andere quasi die danach folgende „Normalität“.
Und genau diese „Normalität“ kann schwieriger sein, wie die Krise selbst.
Das mag komisch klingen, ist aber nachvollziehbar und kann jeder bei sich
selbst nachvollziehen. Den „Engagement-Level“ dauerhaft hoch zu
halten, ist nicht ganz einfach. Zeitlich – im Voraus - festgelegte „Funktionswechsel“
können hierfür hilfreich sein. Ergänzende Hinweise: · Die in Genossenschaften gern gewählten „Muster-Vordrucke“ (Satzung, Förderrichtlinie, AGOs, GOs) sollten kritisch betrachtet werden, zumindest sollten diese regelmäßig auf den „Prüfstand“ gestellt und angepasst werden. ·
Schlussendlich sollte auch geklärt sein, ob man
neben „MitUnternehmern“ auch „Nicht-MitUnternehmer“ beschäftigt. Wir
würden eine solche „Doppelgleisigkeit“ nur während „Probezeiten“ empfehlen. Am Ende von
Probezeiten sollte konsequent entschieden werden: Aufnahme in den Kreis
der MitUnternehmer oder Beendigung der Beschäftigung im Untenehmen. … Der MitUnternehmer / Die MitUnternehmerIn – auf den Punkt gebracht: · Menschen, die gern kooperativ wirken möchten. ·
Dies in einem (echten)
Gemeinschaftsunternehmen tun wollen. ·
Menschen, die eine Trennung zwischen Über-
und Unterordnung weitgehend auflösen wollen. ·
Menschen, die den Übergang von einer Konkurrenz-
zu einer Kooperations-gesellschaft für richtig und wichtig halten. Für solche Menschen ist eine „MitUnternehmer-Genossenschaft (MitGeno) –
nicht nur beruflich die – eine wichtige (Lebens-)Entscheidung! Man muss MitUnternehmerschaft wirklich – im tiefsten Inneren –
wollen! Nicht der äußere Rahmen, die Struktur ist entscheidend. Entscheidend ist
das persönliche Gefühl ·
MitUnternehmer – „Das ist mein Ding“!
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Fragestellung: Studenten-AG „Zukunftsfähige Wirtschaftskonzepte“ |
Frage (Auszug): Wir haben uns
nach Unternehmensformen umgesehen, mit denen ein „Kooperativer Wandel“ möglich sein könnte.
Die Genossenschaft kommt wohl am ehesten in Frage. Nachdem wir uns näher mit
Praxis und Theorie der Genossenschaften befasst haben, sind wir eher
skeptisch, dass Genossenschaften nützlich für diesen Wandel sind. Schön, sie
nutzen vielleicht zu einer besseren
Vermögensverteilung, aber ihr „Innenleben“ entspricht noch ganz dem
der Konkurrenz. Könnt ihr uns den Unterschied erklären zwischen einer
Genossenschaft und einer MitUnternehmer-Genossenschaft! Wo genauer liegt z.B.
der Unterschied in Bezug auf den Umgang mit den Menschen, die in der
Genossenschaft tätig sind? Und was ist die „WirKraft“, die kooperative
Unternehmen den Konkurrenz-Unternehmen überlegen machen soll? …. (Hinweis: Wir veröffentlichen (siehe oben) einen Auszug unserer Antworten im Rahmen eines CoopMailCoachings), Coop-Q Die „Kooperative
Quote“ zählt …
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- Internationale WissenschaftsCooperation für angewandte Quantenphysik - Kontakt:
info@quanteninstitut.de |
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